6629/J XX.GP

 

A N F R A G E

 

der Abgeordneten Dr. Povysil, KO Scheibner, Dr. Pumberger, Mag. Haupt, Dr. Salzl

und Kollegen

an den Herrn Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend: Vergabepraxis bei Anschaffung von Medizintechnik

 

Immer wieder kommt es in Österreich zu undurchsichtigen Vergaben von Aufträgen. Keine Einrichtung,

sei sie vom Bund, Land, Stadt oder Gemeinde ist gegen „lockende Angebote und Versprechen“

mancher multinationaler oder nationaler Firmen gefeit. Man erinnere sich nur an die Vergabeskandale

beim AKH in Wien.

 

Im Spitalswesen sollte versucht werden, die zur Verfügung stehenden Mittel optimal einzusetzen.

Umsomehr, als durch die Deckelung der Spitalskosten durch die leistungsorientierte

Krankenhausfinanzierung (LKF) der Kostenrahmen limitiert ist.

 

Die Fortschritte in der Medizintechnik sind rasant. Im Bereich der Medizintechnik für Spitäler wird die

Neuanschaffung von Geräten eine „Qual der Wahl“, welche zusätzlich noch durch den

Krankenanstalten plan und den Großgeräteplan nicht immer vereinfacht wird.

Viele Spitäler rüsten derzeit Ihre Einrichtungen um oder auf, um auch nach dem Jahr 2000 und in

Zukunft dem guten Ruf Österreichs in der Spitzenmedizin gerecht werden zu können, sowie den „State

of the Art“ in der Medizin in Technik und Anwendung halten zu können.

 

Die Vorgangsweisen von Ausschreibung bis zur endgültigen Installation der Geräte, wirft allerdings

einige Fragen auf, nicht nur in Bezug auf den kleinen Markt Österreich, sondern auch auf die in

Österreich führenden bzw „gut eingeführten“ multinationalen Firmen, welche bereits eine quasi

Monopolstellung erhalten haben und somit einen nicht zu unterschätzenden Druck ausüben. Die

Schaffung von spitalsübergreifenden Einkaufsgemeinschaften stellt eine weitere Verschärfung dieser

Marktvereinheitlichung dar.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten

an den Herrn Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

nachstehende

 

ANFRAGE

 

1.  Existieren in Österreich einheitliche Vergaberichtlinien für die Anschaffung von medizintechnischen

     Einrichtungen an Universitätskliniken? Wenn ja, welche?

 

2.  Wer überprüft die Einhaltung der Vergaberichtlinien von Ausschreibung, Zuschlag bis hin zum

     reibungslosen Betrieb der Medizintechnik an Universitätskliniken? Wie wird diese Überprüfung

     durchgeführt?

 

3.  Bestehen EU - Vergaberichtlinien für die Anschaffung medizintechnischer Einrichtungen an

     Universitätskliniken? Wie lauten diese?

 

4.  Ist der Fristenlauf in diesen Vergaberichtlinien für Universitätskliniken so gewährleistet, daß ein

     rascher Bezug trotz EU - weiter Ausschreibung möglich ist? Welche Ausnahmeregelungen bestehen

     dazu?

 

5.  Oft bieten multinationale Unternehmen „Optionen“ an (z.B. Ausstattung mehrere Universitätskliniken

     mit diesem Gerätetyp) um eine gewisse Preisgarantie und Marktpräsenz bieten zu können.

     Entspricht diese Usance den Vergaberichtlinien?

6.   Welche Möglichkeiten in Bezug auf Anschaffung und Nutzung von medizintechnischer Ausstattung

      haben Universitätskliniken und Spitäler bei übergreifenden Maßnahmen und Investitionen, wenn

      deren Trägerschaft unterschiedlich ist?

 

7.   Stehen bei der Anschaffung von medizintechnischen Geräten für Universitätskliniken auch seitens

      des Bundes, der Länder oder der Gemeinden Förderungen zur Verfügung? Wenn ja, welche?

 

8.   Viele Universitätskliniken haben ein Budget für Anschaffungen zur Verfügung, welches aber bei

      Leasing mehr Ressourcemöglichkeiten bieten würde. Warum wird in diesem Bereich mehr gekauft

      als geleast? Welche Änderungen können sie sich hier vorstellen?

 

9.   Existiert eine Bevorzugung von gewissen Unternehmen, die in Österreich Niederlassungen und

      Produktionseinheiten haben, weil diese z.B.

             a) mit dem Argument „Arbeitsplatz“ oder „Steuer“ drohen könnten oder,

             b) in gewissen Listen als Lieferant des Bundes, Land, Stadt oder Gemeinde angeführt sind?

 

10. Sind Universitätskliniken von etwaigen Ausschreibungsverpflichtungen und Vergabekriterien

      ausgenommen? Wenn ja, warum?

 

11. Besteht aufgrund Ihrer Unterlagen eine klare Dominanz gewisser Unternehmen? Welche

      Unternehmen sind dies?