6631/J XX.GP

 

A N F R A G E

 

der Abgeordneten Dr. Povysil, Dr. Pumberger, Dr. Kurzmann, Mag. Haupt, Dr. Salzl

und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Fachärzte in Krankenanstalten

 

Bereits in unserer Anfrage 6067/J ,,Ärztedienst in Krankenanstalten“ wurde die Problematik Arbeitszeit

und Ärzte hinterfragt und in der Anfragebeantwortung 5760/AB nur teilweise beantwortet : ,,...Ein

Mangel an Ärzten oder Fachärzten kann nicht generell festgestellt werden. Was die regionale Verteilung

der Ärzte anbelangt, gibt es zum Teil signifikante Unterschiede, aus denen allerdings nicht auf eine

Unterversorgung geschlossen werden kann ..." ,,...Im Jahr 1995 wurde der zusätzliche Bedarf an Ärzten

erhoben, um die finanziellen Auswirkungen auf die einzelnen Gebietskörperschaften abschätzen zu

können. Auf Grund der ständigen Änderungen der Strukturen in den Krankenanstalten sind diese

Zahlen jedoch nicht mehr aktuell. ..."

 

Da die Informationen zu den von uns gestellten Fragen aber nur sehr allgemein gehalten sind und auf

gewisse Punkte kaum eingegangen wurde, dürfen wir diese nochmals wiederholen und Sie um konkrete

Antwort darauf ersuchen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

nachstehende

 

ANFRAGE:

 

1.  Wo besteht welcher Mangel an Fachärzten pro Bundesland?

 

2.  Sollte ein Facharztmangel bestehen:

     a) Welche Ursachen sind dafür verantwortlich?

     b) Welche Veranlassungen haben Sie, respektive die zuständigen Stellen, getroffen, um die

         medizinische Betreuung sicherzustellen?

     c) Wie werden diese Veranlassungen überprüft?

 

3.  Welche Veranlassungen haben Sie getroffen, um den personellen Erfordernissen des KAG zu

     entsprechen? Welche Maßnahmen wurden in den diversen Bundesländern getroffen?

 

4.  Wie wurden die getroffenen Maßnahmen in den Bundesländern von Ihnen überprüft?

 

5.  Ist es möglich mit dem vorhandenen Personal die Arbeitszeitbestimmungen für Ärzte einzuhalten?

     a) Wenn nein, auf welche Krankenhäuser trifft dies in welchem Umfang zu?

     b) Geschieht dies im Einvernehmen mit den betroffenen Ärzten?

 

6.  Welche konkreten Veranlassungen, auch in den Bundesländern, haben Sie getroffen, die das

     Einhalten des Arbeitszeitgesetzes ermöglichen?