6632/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Povysil, KO Scheibner, Dr. Pumberger, Mag. Haupt, Dr. Salzl
und Kollegen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend: Vergabepraxis bei Anschaffung von Medizintechnik
Immer wieder kommt es in Österreich zu undurchsichtigen Vergaben von Aufträgen. Keine Einrichtung,
sei sie vom Bund, Land, Stadt oder Gemeinde ist gegen „lockende Angebote und Versprechen“
mancher multinationaler oder nationaler Firmen gefeit. Man erinnere sich nur an die Vergabeskandale
beim AKH in Wien.
Im Spitalswesen sollte versucht werden, die zur Verfügung stehenden Mittel optimal einzusetzen.
Umsomehr, als durch die Deckelung der Spitalskosten durch die leistungsorientierte
Krankenhausfinanzierung (LKF) der Kostenrahmen limitiert ist.
Die Fortschritte in der Medizintechnik sind rasant. Im Bereich der Medizintechnik für Spitäler wird die
Neuanschaffung von Geräten eine „Qual der Wahl“, welche zusätzlich noch durch den
Krankenanstaltenplan und den Großgeräteplan nicht immer vereinfacht wird.
Viele Spitäler rüsten derzeit Ihre Einrichtungen um oder auf, um auch nach dem Jahr 2000 und in
Zukunft dem guten Ruf Österreichs in der Spitzenmedizin gerecht werden zu können, sowie den „State
of the Art“ in der Medizin in Technik und Anwendung halten zu können.
Die Vorgangsweisen von Ausschreibung bis zur endgültigen Installation der Geräte, wirft allerdings
einige Fragen auf, nicht nur in Bezug auf den kleinen Markt Österreich, sondern auch auf die in
Österreich führenden bzw. „gut eingeführten“ multinationalen Firmen, welche bereits eine quasi
Monopolstellung erhalten haben und somit einen nicht zu unterschätzenden Druck ausüben. Die
Schaffung von spitalsübergreifenden Einkaufsgemeinschaften stellt eine weitere Verschärfung dieser
Marktvereinheitlichung dar.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
nachstehende
1. Existieren in Österreich Vergaberichtlinien für die Anschaffung von medizintechnischen
Einrichtungen? Wenn ja, welche?
2. Sind diese Vergaberichtlinien bundesweit einheitlich oder weichen diese je nach Bundesland ab?
Wenn ja, welche Abweichungen pro Bundesland sind zu vermerken und warum bestehen diese
Abweichungen?
3. Wer überprüft die Einhaltung der Vergaberichtlinien von Ausschreibung, Zuschlag bis hin zum
reibungslosen Betrieb der Medizintechnik? Wie wird diese Überprüfung durchgeführt?
4. Bestehen bestimmte Richtlinien über die Nutzung sämtlicher Vorteile (z.B. Ermäßigungen,
Modellvielfalt) für Spitaleinkaufsgemeinschaften?
5. Bestehen EU - Vergaberichtlinien für die Anschaffung medizintechnischer Einrichtungen? Wie lauten
diese?
6. Ist der Fristenlauf in diesen Vergaberichtlinien so gewährleistet, daß ein rascher Bezug trotz EU -
weiter Ausschreibung möglich ist? Welche Ausnahmeregelungen bestehen dazu?
7. Oft bieten multinationale Unternehmen "Optionen“ an (z.B. Ausstattung mehrerer Spitäler mit
diesem Gerätetyp) um eine gewisse Preisgarantie und Marktpräsenz bieten zu können. Entspricht
diese Usance den Vergaberichtlinien?
8. Welche Möglichkeiten in Bezug auf Anschaffung und Nutzung von medizintechnischer Ausstattung
haben Spitäler bei übergreifenden Maßnahmen und Investitionen, wenn deren Trägerschaft
unterschiedlich ist?
9. Stehen bei der Anschaffung von medizintechnischen Geräten auch seitens des Bundes, der Länder
oder der Gemeinden Förderungen zur Verfügung? Wenn ja, welche?
10. Viele Einrichtungen seien sie vom Bund, Land, Stadt oder Gemeinde haben ein Budget für
Anschaffungen zur Verfügung, welches aber bei Leasing mehr Ressourcemöglichkeiten bieten
würde. Warum wird in diesem Bereich mehr gekauft als geleast? Welche Änderungen können sie
sich hier vorstellen?
11. Existiert eine Bevorzugung von gewissen Unternehmen, die in Österreich Niederlassungen und
Produktionseinheiten haben, weil diese z.B.
a) mit dem Argument „Arbeitsplatz“ oder „Steuer“ drohen könnten oder,
b) in gewissen Listen als Lieferant des Bundes, Land, Stadt oder Gemeinde angeführt sind?
12. Sind Universitätskliniken von etwaigen Ausschreibungsverpflichtungen und Vergabekriterien
ausgenommen? Wenn ja, warum?
13. Bestehen Unterschiede der Vergabepraxis je nach Trägerschaft? Wenn ja, welche?
14. Besteht aufgrund Ihrer Unterlagen eine klare Dominanz gewisser Unternehmen? Welche
Unternehmen sind dies?