6648/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Maria Fekter
und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Verfahren im Zusammenhang mit dem Konkurs Dkfm. Walter Pelzl bzw.
Europabank
Seitdem im Jahre 1990 der Veranlagungsbetrug des "Bankengründers“, Dkfm. Pelzl, bekannt
geworden war und die gutgläubigen Anleger offensichtlich ihr Geld verloren hatten, warten
sie, d.h. konkret mehr als 500 Gläubiger aus der Schweiz und der BRD darauf, daß ihnen die
österreichische Justiz zumindest aus den vorhandenen und noch verwertbaren
Vermögensresten in der Höhe von 200 Mio. S des „Bankiers" Pelzl eine gewisse aliquote
Abfindung aufgrund eines Konkursverfahrens zuteilt.
Diese berechtigten Erwartungen hat die österreichische Justiz bis heute zutiefst enttäuscht,
zumal ein vergleichbares Verfahren in Liechtenstein und in der Schweiz bereits mit Erfolg
abgewickelt wurde. Das LG für ZRS in Wien verzögert die Durchführung des
Konkursverfahrens beim Handelsgericht Wien insoferne, als es den Transfer der beim
Bezirksgericht Josefstadt, Wien, hinterlegten pelzischen Vermögensreste an das
Konkursgericht seit ca. 5 Jahren verhindert.
Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesministerium für Justiz folgende
Anfrage:
1. Wie ist es möglich, daß 5 Jahre nach der rechtskräftigen Verurteilung des Dkfm. Pelzl, die
beim Bezirksgericht Josefstadt hinterlegten restlichen Vermögenswerte der im Konkurs
befindlichen „Europabank“ noch immer nicht zur wenigstens teilweisen Befriedigung der
betrogenen Gläubiger verwendet werden können?
2. Wie ist es möglich, daß ein Gericht seit zwei Jahren verfahrensbeschleunigende Aufträge
des OGH ignoriert?
3. Wie ist es möglich, daß die administrative Aufsicht über dieses, mehrere Wiener Gerichte
beschäftigende Erlags - Exekutions - und Konkurs - Verfahren derart versagt hat, daß bei
den mehr als 500 ausländischen Gläubigem aus der Schweiz und der BRD bereits ein
schwerwiegender Prestige -
und Qualitätsverlust der österreichischen Justiz feststellbar ist?
4. Was gedenken Sie zu tun, urn einen der oberstgerichtlichen Rechtsauffassung
entsprechenden Stand des Erlags -, Exekutions - und Konkursverfahrens herzustellen und so
das Image der österreichischen Justiz und das Vertrauen in diese vor weiteren Schäden zu
bewahren?