665/J
ANFRAGE
der Abgeordneten Langthaler, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft
betreffend: Tiefenversenkung flüssiger Abfälle durch Rückverpressung in der
„Sonde "Aderklaa 91 "
Am 23.6.1992 wurde durch die Berghauptmannschaft eine Betriebsbewilligung für die Verpressung von flüssigen Abfällen in Schluck-Sonden für die ÖMV -jetzt OMV- erteilt. Nach mehrjährigen Diskussionen zwischen den Behörden steht auf Grund eines Schreibens der obersten Wasserrechtsbehörde vom Februar dieses Jahres fest, daß eine wasserrechtliche Genehmigung zusätzlich erforderlich ist.
Trotzdem verpreßt die OMV seit einem Jahr in Aderklaa/NÖ Chemiekalienabfälle und gefährdet so Tiefenwässer. Gefährliche Abfälle wie Nitroverdünnungen, Amine, Dimethylether, Altöle, Laugen zusammen Salinen Wässern werden in das Erdreich eingebracht. Da dieses Vorgehen der OMV aus ökologischen Gründen schlicht weg abzulehnen ist und seitens der Behörden keine Fortschritte bzw. konkreten Maßnahmen zu erwarten sind, stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft folgende
ANFRAGE
1. Handelt es sich, Ihrer Meinung nach, bei dem Vorgehen der OMV, flüssige Abfälle in Schluck-Sonden zu verprassen, um eine umweltverträgliche bzw. rechtlich vertretbare Maßnahme?
2. Gibt es regelmäßige Kontrollen darüber, welche Abfälle und wie diese Abfälle verbracht werden, sowie über deren Umweltauswirkungen?
3 .Wenn nein, warum nicht?
4. Wenn ja, von wem und in welchen Abständen?
5 . Zu welchen Ergebnissen haben diese Untersuchungen/Kontrollen konkret geführt (bitte um Übermittlung der konkreten Meßergebnisse)?
6. Ist die "Tiefenversenkung flüssiger Abfälle" mit EU-Recht vereinbar (gemäß der EURichtlinie "über den Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe")?
7. Welche Behörde ist Ihrer Meinung nach letztlich für diese Abfallverbringungsart zuständig?
8. Müßte nicht auch das AWG zur Anwendung kommen, da es sich in diesem Fall um die Verbringung von Abfällen handelt?
9. Was gedenken Sie als Wasserrechtsbehörde konkret in diesem Fall zu unternehmen?
10. Können Sie, im Falle der Tiefenversenkung flüssiger Abfälle durch Rückverpressung in der Sonde Aderklaa 91, negative Auswirkungen für folgende Bereiche ausschließen:
- Gefährdung der menschlichen Gesundheit
- Gefahren für die natürlichen Lebensbedingungen von Tieren und Pflanzen
- Gefährdung der Umwelt
- Brand- und Explosionsgefahr
- Auftreten und Vermehrung von schädlichen Tieren und Pflanzen sowie Krankheitserregern?