6658/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Partik - Pablé
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend in Österreich lebende illegale Fremde
Schätzungen zufolge soll sich die Anzahl der illegal in Österreich lebenden Ausländer
zwischen 100.000 und 400.000 bewegen. Insbesondere ist die Bundeshauptstadt Wien vom
Zustrom Illegaler stark betroffen.
Obwohl dieses Faktum bekannt ist, wird praktisch nichts unternommen um zu verhindern, daß
Fremde jahrelang illegal in Österreich leben und alle öffentlichen Einrichtungen benützen.
Weder bei der polizeilichen Anmeldung, noch bei der Schulanmeldung, noch beim Ansuchen
um eine Steuernummer etc, wird ein Nachweis des Aufenthaltsrechtes gefordert. Dadurch
können Illegale jahrelang angemeldet in Österreich leben, ein Geschäft betreiben und Kinder
die Schule besuchen. Wenn nach jahrelangem illegalem Aufenthalt in dem einen oder anderen
Fall doch die Illegalität aufgedeckt wird und die Ausreise verlangt wird, dann wird oft das
unsoziale einer verlangten Ausreise zum Thema in den Medien gemacht, weil man ja schon so
lange unbehelligt in Österreich gelebt hat. Um illegales Leben in Österreich zu erschweren,
würde es sich doch dringend anbieten, daß alle öffentlichen Stellen, wie Schulen,
Finanzämter, Gewerbebehörden, etc. einen Nachweis des legalen Aufenthaltes verlangen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister für Inneres nachstehende
ANFRAGE:
1) Gibt es mittlerweile Statistiken, die die Zahl der sich illegal in Österreich aufhaltenden
Fremden belegen?
Wenn ja, auf welche
Höhe beläuft sich die Zahl (für Österreich und Wien)?
2) Wieviele illegale wurden 1999 jeweils pro Monat) bereits aufgegriffen? Wie ist mit
diesen Aufgegriffenen verfahren worden (wieviele wurden abgeschoben, in Schubhaft
genommen, sind wieder untergetaucht,
3) Wieso wird bei einer polizeilichen Anmeldung, bei der Anmeldung zum Schulbesuch,
bzw. bei allen Inanspruchnahmen von öffentlichen Dienstleistungen kein Nachweis eines
Aufenthaltsrechtes verlangt?
4) Planen Sie eine Änderung dieser Praxis?
Wenn ja, wann und inwiefern?
Wenn nein, warum nicht?