6658/J XX.GP

 

                                                               ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Partik - Pablé

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend in Österreich lebende illegale Fremde

 

Schätzungen zufolge soll sich die Anzahl der illegal in Österreich lebenden Ausländer

zwischen 100.000 und 400.000 bewegen. Insbesondere ist die Bundeshauptstadt Wien vom

Zustrom Illegaler stark betroffen.

 

Obwohl dieses Faktum bekannt ist, wird praktisch nichts unternommen um zu verhindern, daß

Fremde jahrelang illegal in Österreich leben und alle öffentlichen Einrichtungen benützen.

Weder bei der polizeilichen Anmeldung, noch bei der Schulanmeldung, noch beim Ansuchen

um eine Steuernummer etc, wird ein Nachweis des Aufenthaltsrechtes gefordert. Dadurch

können Illegale jahrelang angemeldet in Österreich leben, ein Geschäft betreiben und Kinder

die Schule besuchen. Wenn nach jahrelangem illegalem Aufenthalt in dem einen oder anderen

Fall doch die Illegalität aufgedeckt wird und die Ausreise verlangt wird, dann wird oft das

unsoziale einer verlangten Ausreise zum Thema in den Medien gemacht, weil man ja schon so

lange unbehelligt in Österreich gelebt hat. Um illegales Leben in Österreich zu erschweren,

würde es sich doch dringend anbieten, daß alle öffentlichen Stellen, wie Schulen,

Finanzämter, Gewerbebehörden, etc. einen Nachweis des legalen Aufenthaltes verlangen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn

Bundesminister für Inneres nachstehende

 

 

ANFRAGE:

 

1) Gibt es mittlerweile Statistiken, die die Zahl der sich illegal in Österreich aufhaltenden

    Fremden belegen?

    Wenn ja, auf welche Höhe beläuft sich die Zahl (für Österreich und Wien)?

2) Wieviele illegale wurden 1999 jeweils pro Monat) bereits aufgegriffen? Wie ist mit

    diesen Aufgegriffenen verfahren worden (wieviele wurden abgeschoben, in Schubhaft

    genommen, sind wieder untergetaucht,

 

3) Wieso wird bei einer polizeilichen Anmeldung, bei der Anmeldung zum Schulbesuch,

    bzw. bei allen Inanspruchnahmen von öffentlichen Dienstleistungen kein Nachweis eines

    Aufenthaltsrechtes verlangt?

 

4) Planen Sie eine Änderung dieser Praxis?

    Wenn ja, wann und inwiefern?

    Wenn nein, warum nicht?