6659/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Partik - Pablé, Dr. Höbinger - Lehrer
und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Regelung der Sachwalterschaft
Die gängige Regelung der Sachwalterschaft sieht vor, daß auch Rechtsanwälte zu
Sachwaltern bestellt werden können, da der Verein für Sachwalterschaft nicht genügend
Personen hat, die eine Sachwalterschaft übernehmen können. Nach Informationen die den
unterfertigten Abgeordneten vorliegen gibt es Rechtsanwälte, die über hundert
Sachwalterschaften übernommen und anhängig haben.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister für Justiz nachstehende
ANFRAGE:
1) Ist es richtig, daß eine derart hohe Anzahl von Sachwalterschaften bei Rechtsanwälten
üblich ist?
2) Gibt es konkrete Zahlen, wieviele Sachwalterschaften berufsmäßige Parteienvertreter
übertragen wurden?
Wenn nein, ist es möglich festzustellen, wieviele Personen ein Sachwalter jeweils zu
betreuen hat?
Wieviele Sachwalter sind für mehr als fünfzig bzw. mehr als hundert Besachwalterte
bestellt?
3) Finden Sie es richtig, daß mehr als hundert Sachwalterschaften an eine Person übertragen
werden?
Wenn nein, was werden Sie
unternehmen, um diesen Übelstand zu beseitigen?
4) Welches Interesse können berufsmäßige Parteienvertreter daran haben,
Sachwalterschaften zu übernehmen? Welches finanzielle Interesse ist damit verbunden?
5) Welches Gesamteinkommen lukrieren Sachwalter aus dieser Tätigkeit in etwa, die ca.
hundert Personen vertreten?