6659/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Partik - Pablé, Dr. Höbinger - Lehrer

und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Regelung der Sachwalterschaft

 

Die gängige Regelung der Sachwalterschaft sieht vor, daß auch Rechtsanwälte zu

Sachwaltern bestellt werden können, da der Verein für Sachwalterschaft nicht genügend

Personen hat, die eine Sachwalterschaft übernehmen können. Nach Informationen die den

unterfertigten Abgeordneten vorliegen gibt es Rechtsanwälte, die über hundert

Sachwalterschaften übernommen und anhängig haben.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn

Bundesminister für Justiz nachstehende

 

 

ANFRAGE:

 

1) Ist es richtig, daß eine derart hohe Anzahl von Sachwalterschaften bei Rechtsanwälten

    üblich ist?

 

2) Gibt es konkrete Zahlen, wieviele Sachwalterschaften berufsmäßige Parteienvertreter

    übertragen wurden?

    Wenn nein, ist es möglich festzustellen, wieviele Personen ein Sachwalter jeweils zu

    betreuen hat?

    Wieviele Sachwalter sind für mehr als fünfzig bzw. mehr als hundert Besachwalterte

    bestellt?

 

3) Finden Sie es richtig, daß mehr als hundert Sachwalterschaften an eine Person übertragen

    werden?

    Wenn nein, was werden Sie unternehmen, um diesen Übelstand zu beseitigen?

4) Welches Interesse können berufsmäßige Parteienvertreter daran haben,

     Sachwalterschaften zu übernehmen? Welches finanzielle Interesse ist damit verbunden?

 

5) Welches Gesamteinkommen lukrieren Sachwalter aus dieser Tätigkeit in etwa, die ca.

    hundert Personen vertreten?