6662/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Partik - Pablé, Dr. Ofner, Dr. Höbinger - Lehrer
und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Einsparungsmaßnahmen beim Personal der Justizwache
Informationen zufolge verhängte das Bundesministerium für Justiz aufgrund von
Einsparungsmaßnahmen einen Aufnahmestop für Personal der Justizwache. Dadurch kann die
Sicherheit und Ordnung in den Strafvollzugsanstalten nicht mehr gewährleistet werden.
Zudem führt diese Maßnahme auch zur Schließung von Arbeitsbetrieben an mehreren
Werktagen, womit viele Strafgefangene ohne Beschäftigung bleiben und dies, obwohl nach §
44 StVG Gefangene arbeitspflichtig sind. Beschäftigungslosigkeit hat für die Haftinsaßen
gravierende Folgen: Sie steigert das Aggressionspotential, erschwert die Resozialisierung,
verhindert ausreichende legale Verdienstmöglichkeiten und fördert dadurch die
Wirtschaftskriminalität hinter den Gefängnismauern.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister für Justiz nachstehende
ANFRAGE:
1) Ist es richtig, daß seitens Ihres Ressorts ein Aufnahmestop für die Justizwache verhängt
wurde?
2) Wie können Sie trotz Einsparungsmaßnahmen beim Justizwachepersonal gewährleisten,
daß Arbeitsbetriebe nicht geschlossen werden und somit kein Häftling beschäftigunglos
bleibt?
3) Wie kann die Sicherheit und Ordnung in den Strafvollzugsanstalten aufrechtgehalten
werden, wenn es zu Einsparungen beim Personal kommt?