6662/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Partik - Pablé, Dr. Ofner, Dr. Höbinger - Lehrer

und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Einsparungsmaßnahmen beim Personal der Justizwache

 

Informationen zufolge verhängte das Bundesministerium für Justiz aufgrund von

Einsparungsmaßnahmen einen Aufnahmestop für Personal der Justizwache. Dadurch kann die

Sicherheit und Ordnung in den Strafvollzugsanstalten nicht mehr gewährleistet werden.

Zudem führt diese Maßnahme auch zur Schließung von Arbeitsbetrieben an mehreren

Werktagen, womit viele Strafgefangene ohne Beschäftigung bleiben und dies, obwohl nach §

44 StVG Gefangene arbeitspflichtig sind. Beschäftigungslosigkeit hat für die Haftinsaßen

gravierende Folgen: Sie steigert das Aggressionspotential, erschwert die Resozialisierung,

verhindert ausreichende legale Verdienstmöglichkeiten und fördert dadurch die

Wirtschaftskriminalität hinter den Gefängnismauern.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn

Bundesminister für Justiz nachstehende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

1) Ist es richtig, daß seitens Ihres Ressorts ein Aufnahmestop für die Justizwache verhängt

    wurde?

 

2) Wie können Sie trotz Einsparungsmaßnahmen beim Justizwachepersonal gewährleisten,

    daß Arbeitsbetriebe nicht geschlossen werden und somit kein Häftling beschäftigunglos

    bleibt?

 

3) Wie kann die Sicherheit und Ordnung in den Strafvollzugsanstalten aufrechtgehalten

    werden, wenn es zu Einsparungen beim Personal kommt?