6665/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen an den Bundesminister für

Wissenschaft und Verkehr

betreffend ,,Verhaltenskodex Informationsdienste -  Regelung im Telekomgesetz“

 

Anliegen des Konsumentenschutzes hinsichtlich der Tätigkeit von ,, Mehrwertdiensten" sind

im Telekomgesetz kaum geregelt. Daher nehmen auch die Beschwerden von KonsumentInnen

zu. Es fehlen gerade nach Ansicht der österreichischen KonsumentenschützerInnen u.a. klare

Regelungen zum Konsumenten - und Jugendschutz sowie tarifbestimmende Vorgaben.

Telefonische Mehrwertdienste erfreuen sich in Österreich einer stark wachsenden Nachfrage.

Der Markt entwickelt sich schrittweise weg von den simplen Unterhaltungsangeboten der

ersten Audiotextgeneration (Talklines, Gewinnspiele, Produktinfos etc.) hin zu neuen

Diestleistungskategorien mit komplexeren Inhalten (besonders Rechts -, Finanz - und

Gesundheitsdienste).

Im Konfliktfall wird die Rechtsdurchsetzung oftmals dadurch erschwert, daß die Anbieter

über keinen permanenten Firmensitz verfügen und ihre Aktivitäten auch häufig von Ländern

aus entfalten, die über keine geeigneten Marktkontrollmechanismen verfügen.

 

Die Telekom - Control Kommission beabsichtigte daher vor einiger Zeit eine nachträgliche

Konzessionsauflage hinsichtlich aller Spartelefonie - Konzessionen in Aussicht zu nehmen

(z.B. Dienstetransparenz, Maßnahmen gegen Mißbrauch und Umgehung; Verbotene Inhalte.

Erbringung von Informationsdiensten; Spezielle gesetzliche Regelungen von

Mehrwertdiensten; Werbung, Sanktionen). Damit sollte der Konzessionsinhaber verpflichtet

werden, diese selbst einzuhalten und ihn zum Inhalt aller Verträge mit den bei ihm

angeschalteten und anzuschaltenden (inter -)nationalen Diensteanbietern zu machen. Diese

nachträgliche Konzessionsauflage sollte u.a. Regelungen zum Schutz von Jugendlichen, zum

Schutz der Konsumenten und zum Schutz vor Wettbewerbsverzerrungen bei der Erbringung

von Informationsdiensten enthalten. Weiters waren u.a. Regelungen enthalten, die verhindern

sollen, daß gegen österreichische Gesetze durch Diensteanbieter verstoßen wird.

Besondere Kritik gilt dem mangelhaften Schutz Minderjähriger vor aggressivem Marketing

und pädagogisch zweifelhaften Inhalten der Mehrwertdienste.

Es fehlen wirksame Zugangsbeschränkungen elektronischer Art, wie PIN - cards (analog der

Bankomat -  Karte) oder über die Wählscheibe einzugebende Nummerncodes, und vertraglicher

Art, wie Aktivsperren auf Wunsch für Mehrwertnummern.

Unseriöse Praktiken von Mehrwertdienstbetreibern unterliegen keinem nennenswerten

Sanktionsdruck bzw. Sanktionen im Telekomgesetz.

 

Nach dem Begutachtungsverfahren zu dieser Konzessionsauflage wurde allerdings die

Auffassung vertreten, daß für diese „nachträgliche Konzessionsauflage“ aus

konsumentenpolitischer Sicht eine absolut notwendige Initiative - die Rechtsgrundlage im

,,Telekomgesetz" fehlt. Es sollte daher eine Novellierung des Telekomgesetzes angestrebt

werden

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wissenschaft und

Verkehr nachstehende Anfrage:

 

1. Welche Maßnahmen werden Sie nun gegenüber Konzessionsinhabern in einer Novelle

    zum Telekomgesetz zum Schutz der KonsumentInnen insbesondere von Jugendlichen

    vorschlagen?

 

2. Welche Maßnahmen werden Sie nun gegenüber Konzessionsinhabern zum Schutz vor

    Wettbewerbsverzerrungen bei der Erbringung von Informationsdiensten in einer Novelle

    zum Telekomgesetz vorschlagen?

 

3. Welche Maßnahmen werden Sie nun gegenüber Konzessionsinhabern in einer Novelle

    zum Telekomgesetz vorschlagen, daß Verstöße gegen österreichische Gesetze,

    (insbesondere Strafgesetze), durch Informationsdienste verhindert werden. Das sind zum

    Beispiel:

    § 207 a StGB - pornographische Darstellungen mit Unmündigen; § 220 a StGB - Werbung

    für Unzucht mit Tieren; § 1 Pornographiegesetz; Veröffentlichung unzüchtigen Materials;

    Gegen fremdes Vermögen (z.B. § 168 StGB Glücksspiel; § 168 a StGB - Ketten - oder

    Pyramidenspiele) oder gegen den Staat gerichtet sind (z.B. § 248 StGB - Herabwürdigung

    des Staates und seiner Symbole), oder die das Verbot des Mißbrauchs von Suchtgiften

    (Suchtgiftgesetz) oder die Regelungen des Verbotsgesetzes (z.B. Verbreitung

     nationalsozialistischen Gedankengutes).

 

4. Welche Maßnahmen werden Sie nun gegenüber Konzessionsinhabern in einer Novelle

    zum Telekomgesetz vorschlagen, daß keine Inhalte angeboten werden, durch die Personen

    oder Personengruppen aufgrund ihrer Rasse, Hautfarbe, Staatsangehörigkeit, Religion

    oder Sprache diskriminiert werden, die Gewalt, Sadismus oder Grausamkeit beinhalten,

    die auf beiden Seiten der Anrufer Angst oder Panik hervorrufen oder, durch die der

    Anrufer verhalten wird, gefährliche Praktiken oder gefährliche Substanzen zu benutzen?

 

5. Werden Sie nun gegenüber Konzessionsinhabern in einer Novelle zum Telekomgesetz

    vorschlagen, daß Inhalte im Zuge derer zu Geldspenden aufgerufen wird, nicht als

    Mehrwertdienste angeboten werden dürfen?

 

6. Welche Maßnahmen werden Sie nun gegenüber Konzessionsinhabern im Telekomgesetz

    vorschlagen, damit nur die Beratungsdienste (Rechtsberatung, psychologische Beratung

    oder Gesundheitsinformation) zulässigerweise angeboten werden, wenn der

    Dienstanbieter die für die Beratung erforderliche Qualifikation besitzt und dies

    wahrheitsgemäß gegenüber dem Konzessionsinhaber bekanntgibt?

 

7. Werden Sie in einer Novelle zum Telekomgesetz die Dienstanbieter verpflichten bereits in

    ihren Werbemitteln (Vor allem Rundfunk, Printmedien, Internet etc.) die Tarife inkl. USt.

    (ausgewiesen als Preis pro Sekunde und Minute) anzuführen?

 

8. Datenschutzrechtliche Anforderungen an Dienstanbietern wären ebenfalls in dieser

    Novelle einzubinden. Was halten Sie von der Forderung das Dienstanbieter den Zweck

    einer Datenerfassung offenzulegen haben?

 

9. Welche weitere Maßnahmen werden Sie nun gegenüber Konzessionsinhabern in einer

    Novelle zum Telekomgesetz vorschlagen, um die aus konsumentenpolitischer Sicht

    weiteren notwendigen kegeln für Mehrwertdienste durchzusetzen (Vorabinformation,

    laufende Kosten und Informationen, Beginn und Dauer der Erbringung von

    Mehrwertdiensten, Gewinnspiele, Kinder - Mehrwertdienste, Regelungen hinsichtlich der

    Tarifgestaltung).

 

10. Welche Maßnahmen werden Sie nun gegenüber Konzessionsinhabern in einer Novelle

      zum Telekomgesetz zum Schutz der Verbraucher vor Irreführung im Bereich der

      Werbung (z.B. verpflichtende Information, unzulässiger Inhalt von Werbemaßnahmen,

      Jugendschutz sowie Wahrheitsangebot) vorschlagen?

11. Welche Maßnahmen werden Sie nun gegenüber Konzessionsinhabern im Telekomgesetz

      vorschlagen, um Mehrwertdienste mit erotischem, sexuellen oder pornographischem

      Inhalt zu regeln?

 

12. Werden Sie in einer Novelle zum Telekomgesetz eine Regelung vorschlagen, eine

      ,,Anrufsperre" für Mehrwertnummern auf Wunsch des Kunden regelt?

 

13. Wie stehen Sie zu den Vorschlag, den Zugang zu derartigen Diensten überhaupt von

      einem gesonderten Vertrag abhängig zu machen?

 

14. Werden Sie in einer Novelle zum Telekomgesetz einen Vorschlag unterbreiten, durch den

      die Umgehung mit Auslandsnummern geregelt wird?

 

15. In welcher Form soll die Einhaltung dieser notwendigen Regelungen Überwacht und

      welche Sanktionen sollen vorgesehen werden? Soll die Telekom - Controll Ges.m.b.H. mit

      der Einhaltung dieser Bestimmungen beauftragt werden?

 

16. In welcher Form sind die Informationsdienste bzw. Mehrwertdienste in anderen EU -

      Ländern (gesetzlich) geregelt? Gibt es bezüglich der angesprochenen Problemebereiche

      gesetzliche Regelungen oder Auflagen für Konzessionäre?

 

17. Sind Sie bereit, diese Problembereiche im Detail in einer Novelle zum Telekomgesetz zu

      regeln?

 

18. Oder werden Sie in einer Novelle zum Telekomgesetz eine Verordnungsermächtigung

      vorsehen, um in einer Verordnung die angesprochenen Problembereiche zu regeln?