6665/J XX.GP
ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen an den Bundesminister für
betreffend ,,Verhaltenskodex Informationsdienste - Regelung im Telekomgesetz“
Anliegen des Konsumentenschutzes hinsichtlich der Tätigkeit von ,, Mehrwertdiensten" sind
im Telekomgesetz kaum geregelt. Daher nehmen auch die Beschwerden von KonsumentInnen
zu. Es fehlen gerade nach Ansicht der österreichischen KonsumentenschützerInnen u.a. klare
Regelungen zum Konsumenten - und Jugendschutz sowie tarifbestimmende Vorgaben.
Telefonische Mehrwertdienste erfreuen sich in Österreich einer stark wachsenden Nachfrage.
Der Markt entwickelt sich schrittweise weg von den simplen Unterhaltungsangeboten der
ersten Audiotextgeneration (Talklines, Gewinnspiele, Produktinfos etc.) hin zu neuen
Diestleistungskategorien mit komplexeren Inhalten (besonders Rechts -, Finanz - und
Gesundheitsdienste).
Im Konfliktfall wird die Rechtsdurchsetzung oftmals dadurch erschwert, daß die Anbieter
über keinen permanenten Firmensitz verfügen und ihre Aktivitäten auch häufig von Ländern
aus entfalten, die über keine geeigneten Marktkontrollmechanismen verfügen.
Die Telekom - Control Kommission beabsichtigte daher vor einiger Zeit eine nachträgliche
Konzessionsauflage hinsichtlich aller Spartelefonie - Konzessionen in Aussicht zu nehmen
(z.B. Dienstetransparenz, Maßnahmen gegen Mißbrauch und Umgehung; Verbotene Inhalte.
Erbringung von Informationsdiensten; Spezielle gesetzliche Regelungen von
Mehrwertdiensten; Werbung, Sanktionen). Damit sollte der Konzessionsinhaber verpflichtet
werden, diese selbst einzuhalten und ihn zum Inhalt aller Verträge mit den bei ihm
angeschalteten und anzuschaltenden (inter -)nationalen Diensteanbietern zu machen. Diese
nachträgliche Konzessionsauflage sollte u.a. Regelungen zum Schutz von Jugendlichen, zum
Schutz der Konsumenten und zum Schutz vor Wettbewerbsverzerrungen bei der Erbringung
von Informationsdiensten enthalten. Weiters waren u.a. Regelungen enthalten, die verhindern
sollen, daß gegen österreichische Gesetze durch Diensteanbieter verstoßen wird.
Besondere Kritik gilt dem mangelhaften Schutz Minderjähriger vor aggressivem Marketing
und pädagogisch zweifelhaften Inhalten der Mehrwertdienste.
Es fehlen wirksame Zugangsbeschränkungen elektronischer Art, wie PIN - cards (analog der
Bankomat - Karte) oder über die Wählscheibe einzugebende Nummerncodes, und vertraglicher
Art, wie Aktivsperren auf Wunsch für
Mehrwertnummern.
Unseriöse Praktiken von Mehrwertdienstbetreibern unterliegen keinem nennenswerten
Sanktionsdruck bzw. Sanktionen im Telekomgesetz.
Nach dem Begutachtungsverfahren zu dieser Konzessionsauflage wurde allerdings die
Auffassung vertreten, daß für diese „nachträgliche Konzessionsauflage“ aus
konsumentenpolitischer Sicht eine absolut notwendige Initiative - die Rechtsgrundlage im
,,Telekomgesetz" fehlt. Es sollte daher eine Novellierung des Telekomgesetzes angestrebt
werden
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wissenschaft und
Verkehr nachstehende Anfrage:
1. Welche Maßnahmen werden Sie nun gegenüber Konzessionsinhabern in einer Novelle
zum Telekomgesetz zum Schutz der KonsumentInnen insbesondere von Jugendlichen
vorschlagen?
2. Welche Maßnahmen werden Sie nun gegenüber Konzessionsinhabern zum Schutz vor
Wettbewerbsverzerrungen bei der Erbringung von Informationsdiensten in einer Novelle
zum Telekomgesetz vorschlagen?
3. Welche Maßnahmen werden Sie nun gegenüber Konzessionsinhabern in einer Novelle
zum Telekomgesetz vorschlagen, daß Verstöße gegen österreichische Gesetze,
(insbesondere Strafgesetze), durch Informationsdienste verhindert werden. Das sind zum
Beispiel:
§ 207 a StGB - pornographische Darstellungen mit Unmündigen; § 220 a StGB - Werbung
für Unzucht mit Tieren; § 1 Pornographiegesetz; Veröffentlichung unzüchtigen Materials;
Gegen fremdes Vermögen (z.B. § 168 StGB Glücksspiel; § 168 a StGB - Ketten - oder
Pyramidenspiele) oder gegen den Staat gerichtet sind (z.B. § 248 StGB - Herabwürdigung
des Staates und seiner Symbole), oder die das Verbot des Mißbrauchs von Suchtgiften
(Suchtgiftgesetz) oder die Regelungen des Verbotsgesetzes (z.B. Verbreitung
nationalsozialistischen Gedankengutes).
4. Welche Maßnahmen werden Sie nun gegenüber Konzessionsinhabern in einer Novelle
zum Telekomgesetz vorschlagen, daß keine Inhalte angeboten werden, durch die Personen
oder Personengruppen aufgrund ihrer Rasse, Hautfarbe, Staatsangehörigkeit, Religion
oder Sprache diskriminiert
werden, die Gewalt, Sadismus oder Grausamkeit beinhalten,
die auf beiden Seiten der Anrufer Angst oder Panik hervorrufen oder, durch die der
Anrufer verhalten wird, gefährliche Praktiken oder gefährliche Substanzen zu benutzen?
5. Werden Sie nun gegenüber Konzessionsinhabern in einer Novelle zum Telekomgesetz
vorschlagen, daß Inhalte im Zuge derer zu Geldspenden aufgerufen wird, nicht als
Mehrwertdienste angeboten werden dürfen?
6. Welche Maßnahmen werden Sie nun gegenüber Konzessionsinhabern im Telekomgesetz
vorschlagen, damit nur die Beratungsdienste (Rechtsberatung, psychologische Beratung
oder Gesundheitsinformation) zulässigerweise angeboten werden, wenn der
Dienstanbieter die für die Beratung erforderliche Qualifikation besitzt und dies
wahrheitsgemäß gegenüber dem Konzessionsinhaber bekanntgibt?
7. Werden Sie in einer Novelle zum Telekomgesetz die Dienstanbieter verpflichten bereits in
ihren Werbemitteln (Vor allem Rundfunk, Printmedien, Internet etc.) die Tarife inkl. USt.
(ausgewiesen als Preis pro Sekunde und Minute) anzuführen?
8. Datenschutzrechtliche Anforderungen an Dienstanbietern wären ebenfalls in dieser
Novelle einzubinden. Was halten Sie von der Forderung das Dienstanbieter den Zweck
einer Datenerfassung offenzulegen haben?
9. Welche weitere Maßnahmen werden Sie nun gegenüber Konzessionsinhabern in einer
Novelle zum Telekomgesetz vorschlagen, um die aus konsumentenpolitischer Sicht
weiteren notwendigen kegeln für Mehrwertdienste durchzusetzen (Vorabinformation,
laufende Kosten und Informationen, Beginn und Dauer der Erbringung von
Mehrwertdiensten, Gewinnspiele, Kinder - Mehrwertdienste, Regelungen hinsichtlich der
Tarifgestaltung).
10. Welche Maßnahmen werden Sie nun gegenüber Konzessionsinhabern in einer Novelle
zum Telekomgesetz zum Schutz der Verbraucher vor Irreführung im Bereich der
Werbung (z.B. verpflichtende Information, unzulässiger Inhalt von Werbemaßnahmen,
Jugendschutz
sowie Wahrheitsangebot) vorschlagen?
11. Welche Maßnahmen werden Sie nun gegenüber Konzessionsinhabern im Telekomgesetz
vorschlagen, um Mehrwertdienste mit erotischem, sexuellen oder pornographischem
Inhalt zu regeln?
12. Werden Sie in einer Novelle zum Telekomgesetz eine Regelung vorschlagen, eine
,,Anrufsperre" für Mehrwertnummern auf Wunsch des Kunden regelt?
13. Wie stehen Sie zu den Vorschlag, den Zugang zu derartigen Diensten überhaupt von
einem gesonderten Vertrag abhängig zu machen?
14. Werden Sie in einer Novelle zum Telekomgesetz einen Vorschlag unterbreiten, durch den
die Umgehung mit Auslandsnummern geregelt wird?
15. In welcher Form soll die Einhaltung dieser notwendigen Regelungen Überwacht und
welche Sanktionen sollen vorgesehen werden? Soll die Telekom - Controll Ges.m.b.H. mit
der Einhaltung dieser Bestimmungen beauftragt werden?
16. In welcher Form sind die Informationsdienste bzw. Mehrwertdienste in anderen EU -
Ländern (gesetzlich) geregelt? Gibt es bezüglich der angesprochenen Problemebereiche
gesetzliche Regelungen oder Auflagen für Konzessionäre?
17. Sind Sie bereit, diese Problembereiche im Detail in einer Novelle zum Telekomgesetz zu
regeln?
18. Oder werden Sie in einer Novelle zum Telekomgesetz eine Verordnungsermächtigung
vorsehen, um in einer Verordnung die angesprochenen Problembereiche zu regeln?