6673/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend Rahmenvertrag "Projektleitung Lehrlingsoffensive"

 

 

Im Zuge des von Ihrem Ressort vergebenen Rahmenvertrages „Projektleitung

Lehrlingsoffensive mit der „L.S. Beratungsgesellschaft für europäische Integrationsfragen

wurden vom Bundeskanzleramt in der Beantwortung der Dringlichen Anfrage des

Abgeordneten Öllinger vom 13.7.1999 keine Auskünfte über die Aufgliederung des

Werkvertrages gegeben.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundeskanzler folgende

 

 

Anfrage:

 

1)            Wie lautete die konkrete Aufgabenbeschreibung des Rahmenvertrages

                 Projektkoordination im Bereich „Lehrlingsoffensive"?

 

2)            Welche Projekte wurden dabei koordiniert?

 

3)            Erforderte die Tätigkeit der "L.S. Beratungsgesellschaft für europäische

                Integrationsfragen“ für den Werkvertrag eine Anwesenheit zu bestimmten Zeiten? Wenn

                ja, zu welchen?

 

4)            Wurden Ihrem Ressort Aufzeichnungen über die von der "L.S. Beratungsgesellschaft für

                europäische Integrationsfragen" geltend gemachten Stunden übermittelt?

 

    a)        Wurde dabei auch der Aufwand für die einzelnen Ziele des Rahmenvertrages

                detailliert aufgeschlüsselt?

 

    b)        Welche Aufgliederung der stundenmäßigen Abrechnung ergibt sich daraus?

5)            Für welche Tage und in welchem Ausmaß wurden von der L.S. Beratungsgesellschaft

                Stunden in Rechnung gestellt?

 

6)            Für welche Person wurden die Stunden für Projektleitung geltend gemacht?

 

7)            Für welche Person wurden die Stunden für Projektassistenz geltend gemacht?

 

8)            Wie viele Stunden Projektleitung hat Lukas Stuhlpfarrer geltend gemacht?

 

9)            Wurden auch von Franz Bernthaler Projektstunden geltend gemacht? Wenn ja, wie viele

                und zu welchem Stundensatz?

 

10)          Das AMS stellte bereits im Herbst 1997 in einem Zwischenbericht erste Mängel beim

                Euroteam-Projekt „Professionet" fest. Im Herbst 1998 stellte das AMS beim Endbericht

                bzw. der Endabrechnung erneut gravierende Mängel fest. Trotzdem vergibt das

                Bundeskanzleramt noch im Februar 1999 einen Beratungsvertrag an Euroteam. Waren

                Ihnen die Mängel beim Projekt „Professionet" bekannt?

 

11)          Müssen Projekte wie „Professionet“ in das Datenbanksystem FINKORD eingespeist

                werden? Wenn nein, warum nicht?

 

12)          Müssen in FINKORD auch die Mängel vermerkt werden? Wenn ja, erfolgte ein

                entsprechender Eintrag bei „Professionet"? Wie lautete dieser?

 

      a)      Wie stehen Sie dazu, daß Ihrem Ressort trotz des Datenbanksystems FINKORD die

                Mängel am Euroteam - Projekt Professionet nicht bekannt waren?