6685/J XX.GP

 

A n f r a g e

 

 

der Abg. Koller, Böhacker

und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Hauptfeststellung der Einheitswerte

 

 

Mit Beschlußfassung des Abgabenänderungsgesetzes 1998

durch die Koalitionsparteien wurde die Hauptfeststellung

der Einheitswerte um zwei Jahre hinausgeschoben.

 

Für die land - und forstwirtschaftliche Nutzung gewidmete

Grundstücke sind seit dem EU - Beitritt enorm im Wert

gefallen, da die auf diesen Flächen produzierten Agrar -

erzeugnisse seither einem massiven Preisverfall ausgesetzt

waren und viele Landwirte Zwangsverkäufe tätigen müssen.

 

Die Einheitswertfeststellung müßte dieser Entwicklung

Rechnung tragen, also nach unten berichtigt werden.

Mit der Hinausschiebung dieses notwendigen Schrittes

bewirkt die Koalition ein künstliches Hochhalten von

Steuern, Abgaben, Beiträgen und Gebühren - zum Vorteil

des Budgets der Gebietskörperschaften, Versicherungen

und Interessenvertretungen, aber zum Nachteil der

Land - und Forstwirte.

 

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den

Herrn Bundesminister für Finanzen die nachstehende

 

 

A n f r a g e:

 

1.  Verfügt Ihr Ressort über Berechnungen, um wieviel sich

     der Wert der land - und forstwirtschaftlich gewidmeten

     Grundstücke der verschiedenen Nutzungsarten in Österreich

     seit dem EU - Beitritt vermindert haben ?

 

2.  Um wieviel müßten daher die entsprechenden Einheitswerte

     abgesenkt werden, um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen ?

 

3.  Welche Einnahmen - ausfälle des Bundes hätte eine seit dem

     EU - Beitritt zeitgleich mit der Abwertung der Grundstücke

     erfolgte Einheitswertabsenkung verursacht ?

 

4.  Wäre mit Änderungen des Bundesbeitrages zur Sozialversicherung

     der Bauern zu rechnen, wenn gleichzeitig mit der Absenkung

     der Einheitswerte eine freiwillige Höherversicherung erfolgt ?