6685/J XX.GP
A n f r a g e
der Abg. Koller, Böhacker
und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Hauptfeststellung der Einheitswerte
Mit Beschlußfassung des Abgabenänderungsgesetzes 1998
durch die Koalitionsparteien wurde die Hauptfeststellung
der Einheitswerte um zwei Jahre hinausgeschoben.
Für die land - und forstwirtschaftliche Nutzung gewidmete
Grundstücke sind seit dem EU - Beitritt enorm im Wert
gefallen, da die auf diesen Flächen produzierten Agrar -
erzeugnisse seither einem massiven Preisverfall ausgesetzt
waren und viele Landwirte Zwangsverkäufe tätigen müssen.
Die Einheitswertfeststellung müßte dieser Entwicklung
Rechnung tragen, also nach unten berichtigt werden.
Mit der Hinausschiebung dieses notwendigen Schrittes
bewirkt die Koalition ein künstliches Hochhalten von
Steuern, Abgaben, Beiträgen und Gebühren - zum Vorteil
des Budgets der Gebietskörperschaften, Versicherungen
und Interessenvertretungen, aber zum Nachteil der
Land - und Forstwirte.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den
Herrn Bundesminister für Finanzen die nachstehende
A n f r a g e:
1. Verfügt Ihr Ressort über Berechnungen, um wieviel sich
der Wert der land - und forstwirtschaftlich gewidmeten
Grundstücke der verschiedenen Nutzungsarten in Österreich
seit dem EU - Beitritt vermindert haben ?
2. Um wieviel müßten daher die entsprechenden Einheitswerte
abgesenkt werden, um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen ?
3. Welche Einnahmen - ausfälle des Bundes hätte eine seit dem
EU - Beitritt zeitgleich mit der Abwertung der Grundstücke
erfolgte Einheitswertabsenkung verursacht ?
4. Wäre mit Änderungen des Bundesbeitrages zur Sozialversicherung
der Bauern zu rechnen, wenn gleichzeitig mit der Absenkung
der Einheitswerte eine freiwillige Höherversicherung erfolgt ?