6686/J XX.GP

 

                                                               ANFRAGE

 

 

 

der Abgeordneten Dr. Grollitsch, DI Hofmann, DI Schöggl und Kollegen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend Personalpolitik besonders in Vorstand und Aufsichtsrat der Österreichischen

Donaubetriebs AG (ÖDOBAG)

 

 

Die Ausgliederung der operativen Bereiche der Wasserstraßendirektion und die damit

verbundene Gründung der ÖDOBAG hatten vor allem zum Ziel, durch eine Reduktion und

Neustrukturierung des beamteten Personals eine Senkung des dafür vorgesehenen Budgets zu

erreichen. Angesichts der bisher geübten Vorgangsweise im Zusammenhang mit

Personalentscheidungen - vor allem im gehobenen Management scheint aber dieses Ziel

kaum verwirklichbar zu sein.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für wirtschaftliche

Angelegenheiten folgende

 

 

 

                                                                              Anfrage

 

 

1.  Stimmt es, daß Mitte 1993 die Position eines bis dahin tätigen 2. Vorstandsmitgliedes

     abgeschafft wurde?

     Wenn ja, welche Gründe sprechen für eine solche Wiedereinsetzung?

 

2.  Ist vorgesehen, zusätzlich zum derzeitigen ÖVP - nahen Vorstandsvorsitzenden Dr.

     Brandstätter ein weiteres Vorstandsmitglied zu ernennen?

     Wenn ja, welches und warum?

 

3.  Wird die Besetzung nach parteipolitischen Grundsätzen erfolgen?

 

4.  Aus welchem Personenkreis setzt sich der Aufsichtsrat der ÖDOBAG derzeit zusammen?

 

5.  Stehen Aufsichtsratsmitglieder in einem Dienstverhältnis zur öffentlichen Hand?

     Wenn ja, welche und in welcher Funktion?

 

6.  Üben Aufsichtsratsmitglieder parteipolitische Funktionen aus?

     Wenn ja, welche?

 

7.  Ist es Ihrer Meinung nach zu vereinbaren, daß das Aufsichtsratsmitglied Dr. Dittenberger

     in seiner Position im Wirtschaftsministerium einerseits Einfluß auf die Auftragsvergabe

     der Wasserstraßendirektion hat, andererseits aber in einer Organverantwortung gegenüber

     der ÖDOBAG steht?

     Wenn ja, warum?

     Wenn nein, was werden Sie dagegen unternehmen?

8.  Ist es richtig, daß eine Geschäftsbereichsleitung der ÖDOBAG vor zwei Jahren unter

     Umgehung der im Stellenbesetzungsgesetz vorgesehenen öffentlichen Ausschreibung mit

     einem firmenpensionierten Donaukraftmitarbeiter besetzt wurde?

     Wenn ja, warum?

 

9.  Ist es richtig, daß die ÖDOBAG weiterhin den Akademikeranteil am Personal ausbaut?

     Wenn ja, in welchem Ausmaß und warum?

 

10. Stimmt es, daß Beamte der Wasserstraßendirektion unentgeltlich für die ÖDOBAG tätig

      sind?

      Wenn ja, in welchen Bereichen und warum?

 

11. Stimmt es, daß bis heute trotz einer laufenden externen Unternehmungsberatung, die

      bisher Millionen verschlungen hat, kein umfassendes Personalkonzept für die ÖDOBAG

      vorliegt?

      Wenn ja, warum nicht?