6688/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Firlinger und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Anfragebeantwortung Nr. 5166 AB
Da in der Anfragebeantwortung 5166 einige Fragen nur unzureichend beantwortet wurden,
stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
Anfrage
Zu 1:
"Die Höhe der Gert Lagler durch das Strafverfahren erwachsenen Gesamtkosten ist
dem Justizressort nicht bekannt".
1. Wie hoch waren jene Kosten, die dem Justizressort durch das Strafverfahren von Gert
Lagler entstanden sind?
Zu 2:
"Der lange Verfahrenszeitraum war vor allem durch die Säumigkeit von Sachverständigen
bedingt. Zwei Sachverständige mußten deshalb ihrer Tätigkeit enthoben werden. Die lange
Zeitdauer für die Erstellung der Sachverständigengutachten war teilweise aber auch auf die
mangelnde Kooperationsbereitschaft des Beschuldigten zurückzuführen".
2. Waren diese beiden Sachverständigen bereits in anderen Fällen durch Säumigkeit
aufgefallen, bzw. welche Konsequenzen wurden seitens Ihres Ressorts aus deren
Verhalten für die weitere Tätigkeit als Sachverständige vor Gericht gezogen?
Wenn nein, worin liegen Ihrer Ansicht nach die Gründe, daß diese beiden
Sachverständigen gerade in dieser Causa plötzlich durch Säumigkeit auffielen?
3. Wie äußerte sich diese mangelnde Kooperationsbereitschaft des Beschuldigten konkret?
Zu 8:
"Das Ministerdelegiertenkomitee des Europarates hat in seiner Sitzung am 10. Juli 1998 auf
Vorschlag des Europäischen Kommission für Menschenrechte und nach Einholung von
Stellungnahmen des Beschwerdeführers Gert Lagler und der österreichischen
Bundesregierung eine Entschädigung in der Höhe von 150.000 S für immaterielle Schäden
zuerkannt. Bei der Bemessung dieser Entschädigung wurden die Schwierigkeit des Falles,
das Verhalten des Beschwerdeführers sowie die Verfahrensgestaltungen durch die
österreichischen Behörden
entsprechend berücksichtigt. Die von Vertretern aller
Europaratstaaten geprüfte und beschlossene Entschädigungssumme für immaterielle
Schäden entspricht der Entscheidungspraxis der Straßburger Instanzen in vergleichbaren
Fällen".
4. Wie lautete sinngemäß der Inhalt der Stellungnahme der österreichischen
Bundesregierung?
5. Erachten Sie, angesichts der hohen Aufwendungen, die mit einer derartigen Beschwerde
verbunden sind, die für immaterielle Schäden zuerkannte Entschädigung für
ausreichend?