6688/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Firlinger und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

 

 

betreffend Anfragebeantwortung Nr. 5166 AB

 

 

Da in der Anfragebeantwortung 5166 einige Fragen nur unzureichend beantwortet wurden,

stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

 

                                                                              Anfrage

 

Zu 1:

"Die Höhe der Gert Lagler durch das Strafverfahren erwachsenen Gesamtkosten ist

dem Justizressort nicht bekannt".

 

1.    Wie hoch waren jene Kosten, die dem Justizressort durch das Strafverfahren von Gert

       Lagler entstanden sind?

 

Zu 2:

"Der lange Verfahrenszeitraum war vor allem durch die Säumigkeit von Sachverständigen

bedingt. Zwei Sachverständige mußten deshalb ihrer Tätigkeit enthoben werden. Die lange

Zeitdauer für die Erstellung der Sachverständigengutachten war teilweise aber auch auf die

mangelnde Kooperationsbereitschaft des Beschuldigten zurückzuführen".

 

2.    Waren diese beiden Sachverständigen bereits in anderen Fällen durch Säumigkeit

       aufgefallen, bzw. welche Konsequenzen wurden seitens Ihres Ressorts aus deren

       Verhalten für die weitere Tätigkeit als Sachverständige vor Gericht gezogen?

       Wenn nein, worin liegen Ihrer Ansicht nach die Gründe, daß diese beiden

       Sachverständigen gerade in dieser Causa plötzlich durch Säumigkeit auffielen?

 

3.    Wie äußerte sich diese mangelnde Kooperationsbereitschaft des Beschuldigten konkret?

 

Zu 8:

"Das Ministerdelegiertenkomitee des Europarates hat in seiner Sitzung am 10. Juli 1998 auf

Vorschlag des Europäischen Kommission für Menschenrechte und nach Einholung von

Stellungnahmen des Beschwerdeführers Gert Lagler und der österreichischen

Bundesregierung eine Entschädigung in der Höhe von 150.000 S für immaterielle Schäden

zuerkannt. Bei der Bemessung dieser Entschädigung wurden die Schwierigkeit des Falles,

das Verhalten des Beschwerdeführers sowie die Verfahrensgestaltungen durch die

österreichischen Behörden entsprechend berücksichtigt. Die von Vertretern aller

Europaratstaaten geprüfte und beschlossene Entschädigungssumme für immaterielle

Schäden entspricht der Entscheidungspraxis der Straßburger Instanzen in vergleichbaren

Fällen".

 

4. Wie lautete sinngemäß der Inhalt der Stellungnahme der österreichischen

    Bundesregierung?

 

5. Erachten Sie, angesichts der hohen Aufwendungen, die mit einer derartigen Beschwerde

    verbunden sind, die für immaterielle Schäden zuerkannte Entschädigung für

    ausreichend?