6691/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Van der Bellen, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

 

betreffend Teilgewerbe

 

Mit dem Inkrafttreten der Gewerbeordnung 1997 wurden die Teilgewerbe

geschaffen. Ziel war es einen vereinfachten Zugang zur Gewerbeausübung zu

ermöglichen. In der Regel sollte für die Ausübung die erfolgreich abgelegte

Lehrabschlußprüfung in Verbindung mit einer bestimmte Dauer fachlicher

Tätigkeit ausreichen. Auf eine konkrete Auflistung, welche Tätigkeiten als

Teilgewerbe anzuerkennen sind, konnten sich Wirtschafts - und

Sozialministerium erst nach einem halben Jahr einigen. Die entsprechende

Verordnung ist seit Jänner 1998 in Kraft - Zeit für eine Zwischenbilanz.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1. Wieviele Teilgewerbe existieren derzeit (aufgelistet nach den 21

    Teilgewerben)?

 

2. Wieviele Arbeitsplätze konnten durch diese Teilgewerbe zusätzlich

    geschaffen werden?

 

3. Wieviel Arbeitnehmer sind in diesen Teilgewerben durchschnittlich

    beschäftigt?

 

5. Hat sich die Beschränkung auf 5 Arbeitnehmer bislang als Hindernis

    erwiesen?

 

6. Halten Sie eine Ausweitung der Teilgewerbe für sinnvoll?

    Wenn ja, in welchen Bereichen?

 

7. Und übrigens: Wie begründen Sie die Notwendigkeit einer zweijährigen

    fachlichen Tätigkeit als Voraussetzung zur Ausübung des Teilgewerbes

    Wäschebügeln?