6691/J XX.GP
des Abgeordneten Van der Bellen, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend Teilgewerbe
Mit dem Inkrafttreten der Gewerbeordnung 1997 wurden die Teilgewerbe
geschaffen. Ziel war es einen vereinfachten Zugang zur Gewerbeausübung zu
ermöglichen. In der Regel sollte für die Ausübung die erfolgreich abgelegte
Lehrabschlußprüfung in Verbindung mit einer bestimmte Dauer fachlicher
Tätigkeit ausreichen. Auf eine konkrete Auflistung, welche Tätigkeiten als
Teilgewerbe anzuerkennen sind, konnten sich Wirtschafts - und
Sozialministerium erst nach einem halben Jahr einigen. Die entsprechende
Verordnung ist seit Jänner 1998 in Kraft - Zeit für eine Zwischenbilanz.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wieviele Teilgewerbe existieren derzeit (aufgelistet nach den 21
Teilgewerben)?
2. Wieviele Arbeitsplätze konnten durch diese Teilgewerbe zusätzlich
geschaffen werden?
3. Wieviel Arbeitnehmer sind in diesen Teilgewerben durchschnittlich
beschäftigt?
5. Hat sich die Beschränkung auf 5 Arbeitnehmer bislang als Hindernis
erwiesen?
6. Halten Sie eine Ausweitung der Teilgewerbe für sinnvoll?
Wenn ja, in welchen Bereichen?
7. Und übrigens: Wie begründen Sie die Notwendigkeit einer zweijährigen
fachlichen Tätigkeit als Voraussetzung zur Ausübung des Teilgewerbes
Wäschebügeln?