6695/J XX.GP

 

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Schwarzenberger

und Kollegen

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend: vergleichende Studie zur Vollziehung des Tierschutzes

 

Am 7.7.1998 hat die Abg. z. NR Dr. Petrovic und Genossen einen Entschließungsantrag

betreffend einer Studie über den Vollzugtierschutzrechtlicher Bestimmungen (832/AE

XX.GP) eingebracht. Dieser Entschließungsantrag wurde am 8.7.1998 dem

Verfassungsausschuß zugewiesen, der Ausschuß hat allerdings bis heute die parlamentarische

Behandlung über diesen Antrag nicht aufgenommen. Ein formaler Beschluß des Nationalrates

über dieses Anliegen liegt daher nicht vor.

 

Dennoch hat das Bundeskanzleramt Sektion VI, dem im Wege der parlamentarischen

Behandlung der Antrag zur Kenntnis gebracht wurde, eine Studie mit der Zielsetzung des

Entschließungsantrages in Auftrag gegeben. Diese Studie wurde dem Präsidenten des

Nationalrates am 14.07.1999 übermittelt. Im beigefügten Begleitschreiben des

Bundeskanzleramtes Sektion VI (GZ 30.002/1 - VI/9/99) an den Präsidenten des Nationalrates

steht wörtlich:

 

Bezugnehmend auf den Entschließungsantrag der Abgeordneten Petrovic u. a. betreffend

Studie über den Vollzug des österreichischen Tierschutzgesetzes vom Oktober 1998

übermittelt Ihnen das Bundeskanzleramt - Sektion VI in der Anlage sieben Exemplare einer

diesbezüglich vom Ressort in Auftrag gegeben Studie über die Rahmenbedingungen für den

Vollzug tierschutzrechtlicher Bestimmungen im deutschsprachigen Raum (Autorin

DDr. Regina Binder). Im Sinne des Entschließungsantrages wird ersucht, diese Studie dem

Grünen Klub zuzumitteln.“

 

Mit dem Auftrag wurde Frau Dr. Regina Binder betraut, welche in der Parlamentskanzlei als

Vertreterin des Tierschutzvolksbegehrens aktenkundig ist (siehe Einladungsliste für das

Tierschutzhearing vom 20.11.1998). Damit vertritt Frau Binder als eine der

Spitzenexponenten des Tierschutzvolksbegehrens die Begründung einer Bundeskompetenz im

Bereich Tierschutz. Derzeit obliegt die Kompetenz im Bereich des Tierschutzes den

Bundesländern.

 

Da ein wesentliches Kriterium für die Qualität einer wissenschaftlichen Arbeit neben der

Auswahl einer geeigneten Methodik auch die Unbefangenheit des Autors ist, erfüllt diese

Studie die Zielsetzung der Objektivität nicht. Auch hat es einen erklärten Auftrag des

Nationalrates, auf den sich das Bundeskanzleramt bei der Erstellung der Studie beruft, nie

gegeben. Aufgrund der oben genannten Sachverhalte scheint eine Erläuterung notwendig.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundeskanzler nachstehende

 

 

Anfrage

 

1. Warum gibt das BKA -  Sektion VI eine Studie in Auftrag und beruft sich dabei auf

    einen Entschließungsantrag, der bis heute nicht parlamentarisch behandelt und

    beschlossen worden ist?

 

2. Entspricht es der üblichen Vorgangsweise Ihres Ressorts, daß zwar im Parlament

    eingebrachte, aber nicht formal beschlossene, parlamentarische Initiativen umgesetzt

    werden?

 

3. Wie oft wurden in der XX. GP von Ihnen entsprechende Maßnahmen mit Berufung

    auf parlamentarische Initiativen gesetzt, obwohl über dieselben kein formaler

    Beschluß des Nationalrates oder des Bundesrates vorlag?

 

4. Wie hoch beliefen sich die Kosten für solche ,,Sondermaßnahmen“?

 

5. Wie hoch beliefen sich die Kosten für die Erstellung der Tierschutzstudie?

 

6. Aus welchem Budgettitel wurde die Finanzierung der Studie bestritten?

 

7. Aufgrund welcher Kriterien wurde der Auftrag zur Erstellung der Studie an Frau

    Dr. Binder gegeben?

 

8. Ist Ihnen bekannt, daß Frau Dr. Binder eine Spitzenvertreterin des

    Tierschutzvolksbegehrens zur Schaffung einer Bundeskompetenz im Bereich

    Tierschutz ist?

 

9. Wie bewerten Sie die Objektivität der vorliegenden Studie?

 

10. Warum sollte die Studie nur dem Grünen Klub zugewiesen werden?