6695/J XX.GP
der Abgeordneten Schwarzenberger
und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend: vergleichende Studie zur Vollziehung des Tierschutzes
Am 7.7.1998 hat die Abg. z. NR Dr. Petrovic und Genossen einen Entschließungsantrag
betreffend einer Studie über den Vollzugtierschutzrechtlicher Bestimmungen (832/AE
XX.GP) eingebracht. Dieser Entschließungsantrag wurde am 8.7.1998 dem
Verfassungsausschuß zugewiesen, der Ausschuß hat allerdings bis heute die parlamentarische
Behandlung über diesen Antrag nicht aufgenommen. Ein formaler Beschluß des Nationalrates
über dieses Anliegen liegt daher nicht vor.
Dennoch hat das Bundeskanzleramt Sektion VI, dem im Wege der parlamentarischen
Behandlung der Antrag zur Kenntnis gebracht wurde, eine Studie mit der Zielsetzung des
Entschließungsantrages in Auftrag gegeben. Diese Studie wurde dem Präsidenten des
Nationalrates am 14.07.1999 übermittelt. Im beigefügten Begleitschreiben des
Bundeskanzleramtes Sektion VI (GZ 30.002/1 - VI/9/99) an den Präsidenten des Nationalrates
steht wörtlich:
Bezugnehmend auf den Entschließungsantrag der Abgeordneten Petrovic u. a. betreffend
Studie über den Vollzug des österreichischen Tierschutzgesetzes vom Oktober 1998
übermittelt Ihnen das Bundeskanzleramt - Sektion VI in der Anlage sieben Exemplare einer
diesbezüglich vom Ressort in Auftrag gegeben Studie über die Rahmenbedingungen für den
Vollzug tierschutzrechtlicher Bestimmungen im deutschsprachigen Raum (Autorin
DDr. Regina Binder). Im Sinne des Entschließungsantrages wird ersucht, diese Studie dem
Grünen Klub zuzumitteln.“
Mit dem Auftrag wurde Frau Dr. Regina Binder betraut, welche in der Parlamentskanzlei als
Vertreterin des Tierschutzvolksbegehrens aktenkundig ist (siehe Einladungsliste für das
Tierschutzhearing vom 20.11.1998). Damit vertritt Frau Binder als eine der
Spitzenexponenten des Tierschutzvolksbegehrens die Begründung einer Bundeskompetenz im
Bereich Tierschutz. Derzeit obliegt die Kompetenz im Bereich des Tierschutzes den
Bundesländern.
Da ein wesentliches Kriterium für die Qualität einer wissenschaftlichen Arbeit neben der
Auswahl einer geeigneten Methodik auch die Unbefangenheit des Autors ist, erfüllt diese
Studie die Zielsetzung der Objektivität nicht. Auch hat es einen erklärten Auftrag des
Nationalrates, auf den sich das Bundeskanzleramt bei der Erstellung der Studie beruft, nie
gegeben. Aufgrund der oben genannten
Sachverhalte scheint eine Erläuterung notwendig.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundeskanzler nachstehende
1. Warum gibt das BKA - Sektion VI eine Studie in Auftrag und beruft sich dabei auf
einen Entschließungsantrag, der bis heute nicht parlamentarisch behandelt und
beschlossen worden ist?
2. Entspricht es der üblichen Vorgangsweise Ihres Ressorts, daß zwar im Parlament
eingebrachte, aber nicht formal beschlossene, parlamentarische Initiativen umgesetzt
werden?
3. Wie oft wurden in der XX. GP von Ihnen entsprechende Maßnahmen mit Berufung
auf parlamentarische Initiativen gesetzt, obwohl über dieselben kein formaler
Beschluß des Nationalrates oder des Bundesrates vorlag?
4. Wie hoch beliefen sich die Kosten für solche ,,Sondermaßnahmen“?
5. Wie hoch beliefen sich die Kosten für die Erstellung der Tierschutzstudie?
6. Aus welchem Budgettitel wurde die Finanzierung der Studie bestritten?
7. Aufgrund welcher Kriterien wurde der Auftrag zur Erstellung der Studie an Frau
Dr. Binder gegeben?
8. Ist Ihnen bekannt, daß Frau Dr. Binder eine Spitzenvertreterin des
Tierschutzvolksbegehrens zur Schaffung einer Bundeskompetenz im Bereich
Tierschutz ist?
9. Wie bewerten Sie die Objektivität der vorliegenden Studie?
10. Warum sollte die Studie nur dem Grünen Klub zugewiesen werden?