670/J

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Pollet-Kammerlander, Wabl, Freundinnen und Freunde

an den Bundeskanzler

betreffend Bericht über Ausfuhr von Kriegsmaterial

 

Vor dem Hintergrund eines jüngst ergangenen Appells von Amnesty international "zur

Verwirklichung einer aktiven Menschenrechtspolitik", in dem unter anderem auch die,

Forderungen erhoben werden, daß:

* die Bundesregierung dem Nationalrat jährlich einen Menschenrechtsbericht vorlegen soll, der Rechenschaft über eine aktive Menschenrechtspolitik in den internationalen Beziehungen gibt; und

* beim Vollzug des Kriegsmaterialgesetzes vorgesehene Bindungen an menschenrechtliche Kriterien strikt beachtet und sich dabei insbesondere auf die Menschenrechtsberichte unabhängiger Organisationen stützen möge,

wäre eine genauere Auflistung der Zielländer österreichischen Kriegsmaterials in einem Bericht an den Nationalrat wünschenswert.

 

Auch der britische Scott-Bericht hat erneut Waffenlieferungen ans Tageslicht gebracht, die vielleicht bei entsprechender zeitgemäßer Berichterstattung - entsprechend dem Kriegsmaterialgesetz - verhindert hätten werden können.  Zwischen 1986 und 1988 wurden 363.000 Zünder der Firmen Assmann und Hirtenberger über Großbritannien an den kriegführenden Irak geliefert.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1)    Sind Sie Herr Bundeskanzler grundsätzlich dafür, im Bericht über die Ausfuhr von

Kriegsmaterial eine genauere Aufschlüsselung der Rüstungsexporte Österreichs an die Zielländer anzuführen?

 

2)    Wurden Menschenrechtsverletzungen als Ausschlußkriterien für Rüstungsexporte

angewendet?

 

3)    Aufgrund welcher Analysen, Berichte und Einschätzungen werden derzeit

Exportgenehmigungen nach dem Kriegsmaterialgesetz erteilt?

 

4)    Können Sie betreffend österreichischer Rüstungsexporte im Jahr 1995 eine genaue

Aufschlüsselung nach Zielländern geben.?