6700/J XX.GP

 

                                                              

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Povysil, Dr. Kurzmann, Dr. Pumberger, Dr. Höbinger - Lehrer, Edith Haller

DI Schöggl und Kollegen

an den Herrn Bundeskanzler

 

betreffend 80 Mio. Schilling für Multimedia -  Projekte

 

Im Rahmen der Multimedia - Förderung des Innovations - und Technologiefonds (ITF) hat die

Bundesregierung bisher 80 Millionen Schilling ausgeschüttet. Von den 85 eingereichten Projekten

beim Schwerpunkt „Technologien für die Informationsgesellschaft“ kamen 75 in den

Genuß einer Förderung. Insgesamt ist ein Gesamtvolumen von 322 Millionen Schilling bewilligt worden,

teilte der zuständige ITF - Betreuer DI Peter Baumhauer im Wirtschaftsministerium mit.

 

Über 150 Multimedia - Producer und Interessenten fanden bei einem Informationsnachmittag ein, wo sie

konkret über nationale (ITE -) und EU - Förderungen (Info 2000, IST und MLIS) sowie über Usability

Techniken informiert wurden und auch praktische Erfahrungen im Zusammenhang mit der Einreichung

und Abwicklung von europäischen Multimedia - Projekten erhielten.

 

Einige Projekte die gefördert wurden:

• Das IKP Salzburg stellte ein europaweit angelegtes Multimedia - Projekt zur Wiederbelebung der

   Leinen - Industrie (I MATE) vor (mit 30 Millionen Schilling der EU gefördert)

• Die PR - Consulter Temmel und Seywald präsentierten das Pilotprojekt FIRM (Firmengründungen

   vom Schreibtisch in jedem anderen EU - Staat möglich) mit 8,5 Millionen Schilling gefördert.

• Förderungsprojekt zur Forcierung von Usability Engineering Techniken (AMUSE), mit 5 Millionen

   Schilling gefördert

   Multimedia - Unternehmen, die sich ihre Projekte auf deren Usability (technische und inhaltliche

   Benutzbarkeit) prüfen lassen möchten, können sich die Beratung mit bis zu 50 % fördern lassen. (Die

   Kosten von Usability - Studien betragen im Schnitt zwischen 100.000 und 200.000 Schilling)

 

Nachdem hier zweierlei Förderungsströme zur Verfügung stehen, stellen sich einige offene Fragen.

 

Aus diesen Gründen richten die unterfertigten Abgeordneten

an den Herrn Bundeskanzler

nachstehende

 

 

ANFRAGE:

 

1. Welchen Förderungsrichtlinien unterliegen diese Projekte in Österreich?

 

2. Welchen Förderungsrichtlinien unterliegen diese Projekte in der EU?

 

3. Wie erfolgt die Entscheidung über die Projekte in Österreich und in der EU ?

 

4. Wer entscheidet über die Auswahl der Projekte und wie wird diese „Jury“ besetzt?

5. Mit welchen konkreten Beträgen aus dem österreichischen Budget werden diese Förderungen

    bestritten?

6. Mit welchen konkreten Beträgen aus den österreichischen Nettobeiträgen an die EU werden diese

    Projekte finanziert?

7. Wer hat die Kosten dieser Informationsveranstaltung getragen? Wie sind diese Kosten bedeckt?