6705/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

 

betreffend Projekt im Rahmen des Förderprogrammes für multimediale B ldungsmaterial en

 

 

Herr Ao. Univ. Prof. Dr. Erich Neuwirth hat im September 1 998 im Rahmen des

Förderprogramms für multimediele Bildungsmaterialien der Bundesministerien für

Unterricht und kulturelle Angelegenheiten und für Wissenschaft und Verkehr einen Antrag

auf Förderung eines Projekts mit dem Titel Interaktive Lernmaterialien zu Grundbegriffen

der Statistik eingebracht. Dieser Antrag wurde (ohne dem Antragsteller eine Begründung

mitzuteilen) abgelehnt. Erst danach stellte sich heraus, daß der Antrag den Gutachtern

unvollständig übermittelt worden war: Bei der Erstellung der Kopien waren nur die

Vorderseiten der doppelseitig bedruckten Blätter der Einreichung kopiert worden, mit der

Folge, daß die Gutachter nur die Seiten 1, 3, 5.... des Antrags erhielten.

Obwohl der erste Satz des so übermittelten Antrags lautete:

Dieses Beispiel wurde vom Projektantragsteller auf internationalen Konferenzen vorgestellt und dabei

jedes Mal von Experten für den Einsatz von Informationstechnologie im Bildungsbereich als grundlegende

didaktische Innovation eingeschätzt",

fiel der Kopierfehler keinem der Gutachter auf. Damit scheinen Zweifel an der Sorgfalt, mit

der die Gutachter ihre Tätigkeit ausgeübt haben, nicht unbegründet.

 

Nach Bekanntwerden des groben Verfahrensmangels wurde der Antrag beim zweiten

Begutachtungstermin des Förderprogramms wieder der Jury vorgelegt, jedoch ohne Herrn

Dr. Neuwirths Zustimmung einzuholen. Daher hatte Herr Dr. Neuwirth keine Gelegenheit,

den Antrag auf den neuesten Stand zu bringen. Auf einem derartig schnellebigen Gebiet wie

Multimedia ändern sich sowohl die verfügbaren Produkte als auch die Werkzeuge so schnell,

daß ein Antrag nach über einem halben Jahr zwangsläufig nicht mehr ganz dem Stand der

Technik entspricht. Damit wurde für Herrn Dr. Neuwirth ohne seine Zustimmung ein

Antrag eingebracht, der nicht mehr seinem Wissensstand entsprach. Auch dieser Antrag

wurde, diesmal mit Begründung, abgelehnt.

 

Eine Besonderheit des Begutachtungsverfahrens dieses Förderprogramms ist, daß in der

Ausschreibung zwar die Zusammensetzung des Gutachtergremiums als

„Expertenforum, das von der Ministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

und vom Minister für Wissenschaft und Verkehr bestellt wurde und sich aus Experten

des Multimediabereichs, Vertretern der Bildungsinstitutionen sowie der

Nutzer/Konsumenten zusammensetzt“

festgelegt ist, jedoch die personelle Zusammensetzung des Gutachtergremiums bis dato

geheimgehalten wird.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1. Sind Sie der Meinung, daß es rechtlich einwandfrei war, den Antrag ohne explizite

    Zustimmung von Herrn Dr. Neuwirth in der zweiten Verfahrensrunde als noch

    einmal eingereicht zu betrachten? Sollte nicht jeder Antrag vom Einreicher

    persönlich legitimiert werden?

 

2. Denken Sie daran, dafür zu sorgen, der krassen Verfahrensbenachteiligung, die Herrn

    Dr. Neuwirth als Antragsteller zugefügt wurde, durch geeignete Maßnahmen

    entgegenzuwirken?

 

3. Sind Sie der Meinung, daß ein Gutachtergremium, das eine derartig klar erkennbare

    Unvollständigkeit eines Antrags nicht bemerkt, nach wie vor und bei gleichbleibender

    personeller Zusammensetzung verfahrenstechnisch und fachlich legitimiert ist, bei der

    Vergabe erheblicher Beträge aus Steuergeldern entscheidend mitzuwirken?

 

4. Sind Sie der Meinung, daß es demokratiepolitisch und rechtsstaatlich unbedenklich

    ist, wenn die Zusammensetzung eines Gutachtergremiums, das über die Vergabe von

    Steuermitteln mitentscheidet, geheimgehalten wird? Hat nicht vielmehr die Vergabe

    von öffentlichen Geldern mit möglichster Transparenz für eine möglichst breite

    Öffentlichkeit zu erfolgen?

 

5. Welche Vorkehrungen werden in Ihren Ressorts getroffen, um derartige

    Verfahrensmängel bei der Vergabe öffentlicher Förderungen in Zukunft

    auszuschließen ? Welche Änderungen werden insbesondere vorgenommen, um das

    Begutachtungsverfahren beim nächsten Einreichtermin des Förderprogramms für

    multimediale Bildungsmaterialien zu objektivieren ?