6706/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
betreffend Projekt im Rahmen des Förderprogrammes für multimediale
Bildungsmaterialien
Herr Ao. Univ. Prof. Dr. Erich Neuwirth hat im September 1998 im Rahmen des
Förderprogramms für multimediale Bildungsmaterialien der Bundesministerien für
Unterricht und kulturelle Angelegenheiten und für Wissenschaft und Verkehr einen
Antrag auf Förderung eines Projekts mit dem Titel Interaktive Lernmaterialien zu
Grundbegriffen der Statistik eingebracht. Dieser Antrag wurde (ohne dem Antragsteller
eine Begründung mitzuteilen) abgelehnt. Erst danach stellte sich heraus, daß der Antrag
den Gutachtern unvollständig übermittelt worden war: Bei der Erstellung der Kopien
waren nur die Vorderseiten der doppelseitig bedruckten Blätter der Einreichung kopiert
worden, mit der Folge, daß die Gutachter nur die Seiten 1, 3, 5.... des Antrags
erhielten.
Obwohl der erste Satz des so übermittelten Antrags lautete:
„Dieses Beispiel wurde vom Projektantragsteller auf internationalen Konferenzen vorgestellt und dabei
jedes Mal von Experten für den Einsatz von Informationstechnologie im Bildungsbereich als grundle -
gende didaktische Innovation eingeschätzt‘;
fiel der Kopierfehler keinem der Gutachter auf. Damit scheinen Zweifel an der Sorgfalt,
mit der die Gutachter ihre Tätigkeit ausgeübt haben, nicht unbegründet.
Nach Bekanntwerden des groben Verfahrensmangels wurde der Antrag beim zweiten
Begutachtungstermin des Förderprogramms wieder der Jury vorgelegt, jedoch ohne
Herrn Dr. Neuwirths Zustimmung einzuholen. Daher hatte Herr Dr. Neuwirth keine
Gelegenheit, den Antrag auf den neuesten Stand zu bringen. Auf einem derartig
schnellebigen Gebiet wie Multimedia ändern sich sowohl die verfügbaren Produkte als
auch die Werkzeuge so schnell, daß ein Antrag nach über einem halben Jahr
zwangsläufig nicht mehr ganz dem Stand der Technik entspricht. Damit wurde für Herrn
Dr. Neuwirth ohne seine Zustimmung ein Antrag eingebracht, der nicht mehr seinem
Wissensstand entsprach. Auch dieser Antrag wurde, diesmal mit Begründung, abgelehnt.
Eine Besonderheit des Begutachtungsverfahrens dieses Förderprogramms ist, daß in der
Ausschreibung zwar die Zusammensetzung des Gutachtergremiums als
„Expertenforum, das von der Ministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
und vom Minister für Wissenschaft und Verkehr bestellt wurde und sich aus Experten
des Multimediabereichs, Vertretern der Bildungsinstitutionen sowie der
Nutzer/konsumenten zusammensetzt"