6712/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Kurt Eder, Doris Bures

und Genossen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend Senkung der Immobilienmaklerprovisionen

 

 

Laut Untersuchung der Arbeiterkammer und des Wirtschaftsförderungsinstitutes der

Handelskammer liegen die Immobilienmaklerprovisionen die Mieter und Käufer in Österreich

zahlen müssen, weit über dem EU - üblichem Niveau. Während etwa in Deutschland die

gesetzlich erlaubte Höchstgrenze der Maklerprovision bei Mietwohnungen mit 2

Nettomonatsmieten begrenzt ist, ist der Höchstsatz für den Mieter in Österreich mit 3

Bruttomonatsmieten begrenzt.

 

Da die Mieten in Österreich in vergleichbaren Kategorien im Schnitt bereits ähnlich hoch wie

in Deutschland sind, müssen Wohnungssuchende etwa in Österreich das Doppelte der

Provisionen wie in Deutschland zählen.

 

Eine AK - Studie aus dem Jahr 1998 zeigt, daß in Belgien, Großbritannien, Irland, Niederlande

und der Schweiz von den Mietern keine Provisionen verlangt werden. In Italien, Frankreich

und Luxemburg sind die Maklerprovisionen weit niedriger als in Österreich. Auch in den

Ländern, in denen für Mieter gesetzliche Regelungen zu ähnlichen Geschäftsbeziehungen

zwischen Mietern und Maklern wie in Österreich führen, sind die Provisionssätze deutlich

niedriger. Im Schnitt von 13 europäischen Ländern liegt die Provision für den Mieter bei

3,2 % einer Jahresbruttomiete, in Österreich bei rund 22 %, das ist das Siebenfache. Bei der

Vermittlung von Eigentumswohnungen liegen die Provisionen der österreichischen Makler

ebenfalls im europäischen Spitzenfeld.

Maklerprovisionen im EU  - Vergleich bei 9.000,- öS Bruttomiete

 

 

 

Provision in öS

in Prozent

 

(ohne MwSt)

der Jahres -

 

 

Miete

 

Österreich:

24.516

22,7

Deutschland

14.364

13,30

Finnland

8.996

8,33

Dänemark

6.750

6,25

Frankreich

4.860

4,50

Luxemburg

4.504

4,17

Italien

3.780

3,50

Schweden

1.900

1,75

 

 

Keine Provisionen werden von den Mietern in Belgien, Großbritannien, Irland, Niederlande

verlangt. In Norwegen ist die Einschaltung von Maklern nicht üblich.

 

Trotz jahrelanger Forderungen, die Maklerprovisionen in Österreich endlich zu senken, blieb

der Wirtschaftsminister untätig. Im Gegenteil: Nunmehr hat der Wirtschaftsminister

angekündigt, die Immobilienmaklerverordnung und damit die Höchstgrenzen für die

Immobilienmaklerprovisionen aufzuheben. Tausende Wohungssuchende würden den

Maklern damit völlig ausgeliefert sein, da es keine Begrenzung der Maklerprovisionen nach

oben mehr geben würde.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für wirtschaftliche

Angelegenheiten nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

1. Warum wollen Sie Wohnungssuchende in Österreich in diesem sensiblen Bereich

    dem Markt ausliefern?

 

2. In rund 15 % der Mietwohnungen werden überhöhte Provisionen verlangt. Wie haben

    Sie in der Vergangenheit die Einhaltung der Höchstsätze kontrolliert?

3. Laut einer Studie der AK stand bei über 50 % der Mietwohnungen die gesetzlich

    vorgeschriebene schriftliche Übersicht über die voraussichtlich anfallenden Kosten

    einschließlich Provision nicht zur Verfügung. Wie wollen Sie in Zukunft

    sicherstellen, daß Makler ihren Verpflichtungen nachkommen?

 

4. Wieviele Wohnungen werden pro Jahr durch Makler vermittelt?

 

5. Warum haben Sie bis heute die Höchstsätze für die Immobilienmaklerprovisionen

     nicht abgesenkt?

 

6. Warum haben Sie bis jetzt keinen verpflichtenden Qualitätskatalog für

    Immobilienmakler eingeführt?

 

7. Warum dürfen in Österreich Hauseigentümer, Hausverwalter oder deren

    Tochterfirmen im Gegensatz zu Deutschland Provisionen verlangen?

 

8. Warum weigerten Sie sich bisher die Höchstprovision, die vom Mieter verlangt

    werden darf; bei unbefristeten Verträgen auf maximal 2 Nettomonatsmieten und bei

    befristeten Verträgen auf maximal 1 Nettomonatsmiete zu senken?