6712/J XX.GP
der Abgeordneten Kurt Eder, Doris Bures
und Genossen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend Senkung der Immobilienmaklerprovisionen
Laut Untersuchung der Arbeiterkammer und des Wirtschaftsförderungsinstitutes der
Handelskammer liegen die Immobilienmaklerprovisionen die Mieter und Käufer in Österreich
zahlen müssen, weit über dem EU - üblichem Niveau. Während etwa in Deutschland die
gesetzlich erlaubte Höchstgrenze der Maklerprovision bei Mietwohnungen mit 2
Nettomonatsmieten begrenzt ist, ist der Höchstsatz für den Mieter in Österreich mit 3
Bruttomonatsmieten begrenzt.
Da die Mieten in Österreich in vergleichbaren Kategorien im Schnitt bereits ähnlich hoch wie
in Deutschland sind, müssen Wohnungssuchende etwa in Österreich das Doppelte der
Provisionen wie in Deutschland zählen.
Eine AK - Studie aus dem Jahr 1998 zeigt, daß in Belgien, Großbritannien, Irland, Niederlande
und der Schweiz von den Mietern keine Provisionen verlangt werden. In Italien, Frankreich
und Luxemburg sind die Maklerprovisionen weit niedriger als in Österreich. Auch in den
Ländern, in denen für Mieter gesetzliche Regelungen zu ähnlichen Geschäftsbeziehungen
zwischen Mietern und Maklern wie in Österreich führen, sind die Provisionssätze deutlich
niedriger. Im Schnitt von 13 europäischen Ländern liegt die Provision für den Mieter bei
3,2 % einer Jahresbruttomiete, in Österreich bei rund 22 %, das ist das Siebenfache. Bei der
Vermittlung von Eigentumswohnungen liegen die Provisionen der österreichischen Makler
ebenfalls im europäischen Spitzenfeld.
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Provision in öS |
in Prozent |
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(ohne MwSt) |
der Jahres - |
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Miete
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Österreich: |
24.516 |
22,7 |
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Deutschland |
14.364 |
13,30 |
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Finnland |
8.996 |
8,33 |
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Dänemark |
6.750 |
6,25 |
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Frankreich |
4.860 |
4,50 |
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Luxemburg |
4.504 |
4,17 |
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Italien |
3.780 |
3,50 |
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Schweden |
1.900 |
1,75 |
Keine Provisionen werden von den Mietern in Belgien, Großbritannien, Irland, Niederlande
verlangt. In Norwegen ist die Einschaltung von Maklern nicht üblich.
Trotz jahrelanger Forderungen, die Maklerprovisionen in Österreich endlich zu senken, blieb
der Wirtschaftsminister untätig. Im Gegenteil: Nunmehr hat der Wirtschaftsminister
angekündigt, die Immobilienmaklerverordnung und damit die Höchstgrenzen für die
Immobilienmaklerprovisionen aufzuheben. Tausende Wohungssuchende würden den
Maklern damit völlig ausgeliefert sein, da es keine Begrenzung der Maklerprovisionen nach
oben mehr geben würde.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für wirtschaftliche
Angelegenheiten nachstehende
Anfrage:
1. Warum wollen Sie Wohnungssuchende in Österreich in diesem sensiblen Bereich
dem Markt ausliefern?
2. In rund 15 % der Mietwohnungen werden überhöhte Provisionen verlangt. Wie haben
Sie in der Vergangenheit
die Einhaltung der Höchstsätze kontrolliert?
3. Laut einer Studie der AK stand bei über 50 % der Mietwohnungen die gesetzlich
vorgeschriebene schriftliche Übersicht über die voraussichtlich anfallenden Kosten
einschließlich Provision nicht zur Verfügung. Wie wollen Sie in Zukunft
sicherstellen, daß Makler ihren Verpflichtungen nachkommen?
4. Wieviele Wohnungen werden pro Jahr durch Makler vermittelt?
5. Warum haben Sie bis heute die Höchstsätze für die Immobilienmaklerprovisionen
nicht abgesenkt?
6. Warum haben Sie bis jetzt keinen verpflichtenden Qualitätskatalog für
Immobilienmakler eingeführt?
7. Warum dürfen in Österreich Hauseigentümer, Hausverwalter oder deren
Tochterfirmen im Gegensatz zu Deutschland Provisionen verlangen?
8. Warum weigerten Sie sich bisher die Höchstprovision, die vom Mieter verlangt
werden darf; bei unbefristeten Verträgen auf maximal 2 Nettomonatsmieten und bei
befristeten Verträgen auf maximal 1 Nettomonatsmiete zu senken?