6715/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. König

und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Schutz europäischer Firmen in den USA

 

In den USA hat sich auf Grund der historisch entwickelten Justizstruktur eine

Gerichtspraxis, vor allem bei Schadenersatzforderungen entwickelt, die

Unternehmen zu immer höheren, vielfach existenzbedrohenden

,,Schadenersatzzahlungen“ verurteilt. Die Unternehmen sind daher in der Regel

gezwungen durch alle Instanzen zu gehen, was sich kleinere Firmen nicht leisten

können. Dazu kommt die Tendenz, die Urteile amerikanischer Gerichte auch auf

die Mutterfirmen außerhalb Amerikas auszudehnen, obwohl die amerikanische

Rechtssprechung der europäischen Rechtslage nicht entspricht. Die aufwendigen

Prozesse in den USA und die, in manchen Fällen in die Milliarden gehenden,

Schadenersatzforderungen bewirken, daß europäische Firmen, die in die USA

exportieren oder dort produzieren, keine Versicherung finden, die bereit wäre,

dieses Risiko zu übernehmen. Diese Ungleichbehandlung europäischer Firmen

in den USA gegenüber amerikanischen Firmen in Europa kann nicht

hingenommen werden.

Es erscheint den Anfragestellern daher notwendig, die europäischen Firmen vor

unverhältnismäßigen und nach unserer Rechtsordnung unbegründeten bzw.

unbillige Forderungen zu schützen. Dies wurde von der EU beispielsweise mit

Erfolg gegenüber amerikanischen Forderungen nach dem Helms - Burton - Act

erreicht.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Justizminister folgende

 

 

ANFRAGE

 

1. Teilen Sie die Auffassung, daß die aufgezeigte Entwicklung in den USA zu

    immer höheren Schadenersatzurteilen, die zur Ausschöpfung des gesamten

    aufwendigen Instanzenzuges zwingen, für europäische Firmen ein

    schwerwiegendes Problem darstellt?

 

2. Wenn ja, glauben Sie, daß angesichts der jüngsten extremen

    Schadenersatzurteile, wie beispielsweise gegenüber General Motors

    (3 Mrd. US - $ für 6 Geschädigte bei einem Auffahrunfall durch

    Lenkerverschulden) eine europäische Reaktion zum Schutz vor ruinösen

    Ansprüchen aus den USA erforderlich ist?

3. Sind Sie bereit, dieses Problem bei den Beratungen der Justizminister der EU

    zu thematisieren, beispielsweise durch die Erlassung einer EU - weiten

    Regelung, daß Ansprüche aus amerikanischen Schadenersatzprozessen

    gegenüber den Mutterhäusern europäischer Firmen nur durchgesetzt werden

    können, wenn und insoweit sie in Europa nach geltendem Recht geltend

    gemacht werden können?

 

4. Gibt es in einzelnen EU - Ländern bereits gesetzliche Bestimmungen in dieser

    Richtung?