6715/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. König
und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Schutz europäischer Firmen in den USA
In den USA hat sich auf Grund der historisch entwickelten Justizstruktur eine
Gerichtspraxis, vor allem bei Schadenersatzforderungen entwickelt, die
Unternehmen zu immer höheren, vielfach existenzbedrohenden
,,Schadenersatzzahlungen“ verurteilt. Die Unternehmen sind daher in der Regel
gezwungen durch alle Instanzen zu gehen, was sich kleinere Firmen nicht leisten
können. Dazu kommt die Tendenz, die Urteile amerikanischer Gerichte auch auf
die Mutterfirmen außerhalb Amerikas auszudehnen, obwohl die amerikanische
Rechtssprechung der europäischen Rechtslage nicht entspricht. Die aufwendigen
Prozesse in den USA und die, in manchen Fällen in die Milliarden gehenden,
Schadenersatzforderungen bewirken, daß europäische Firmen, die in die USA
exportieren oder dort produzieren, keine Versicherung finden, die bereit wäre,
dieses Risiko zu übernehmen. Diese Ungleichbehandlung europäischer Firmen
in den USA gegenüber amerikanischen Firmen in Europa kann nicht
hingenommen werden.
Es erscheint den Anfragestellern daher notwendig, die europäischen Firmen vor
unverhältnismäßigen und nach unserer Rechtsordnung unbegründeten bzw.
unbillige Forderungen zu schützen. Dies wurde von der EU beispielsweise mit
Erfolg gegenüber amerikanischen Forderungen nach dem Helms - Burton - Act
erreicht.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Justizminister folgende
1. Teilen Sie die Auffassung, daß die aufgezeigte Entwicklung in den USA zu
immer höheren Schadenersatzurteilen, die zur Ausschöpfung des gesamten
aufwendigen Instanzenzuges zwingen, für europäische Firmen ein
schwerwiegendes Problem darstellt?
2. Wenn ja, glauben Sie, daß angesichts der jüngsten extremen
Schadenersatzurteile, wie beispielsweise gegenüber General Motors
(3 Mrd. US - $ für 6 Geschädigte bei einem Auffahrunfall durch
Lenkerverschulden) eine europäische Reaktion zum Schutz vor ruinösen
Ansprüchen aus den USA
erforderlich ist?
3. Sind Sie bereit, dieses Problem bei den Beratungen der Justizminister der EU
zu thematisieren, beispielsweise durch die Erlassung einer EU - weiten
Regelung, daß Ansprüche aus amerikanischen Schadenersatzprozessen
gegenüber den Mutterhäusern europäischer Firmen nur durchgesetzt werden
können, wenn und insoweit sie in Europa nach geltendem Recht geltend
gemacht werden können?
4. Gibt es in einzelnen EU - Ländern bereits gesetzliche Bestimmungen in dieser
Richtung?