6725/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend Minderheitenpolitik, insbesondere öffentlicher Äußerungen im
Ausland, die im Widerspruch zu Ihren innenpolitischen Handlungen als
Bundeskanzler stehen
Im Beisein zahlreicher Gäste, namentlich aus Deutschland und Österreich, hat
am Freitag, dem 10. September 1999 das ungarische Parlament in einer
Feierstunde der Öffnung des Eisernen Vorhangs vor zehn Jahren gedacht. Als
Regierungschefs der vom damaligen ungarischen Entscheid unmittelbar
betroffenen Länder wohnten der deutsche Bundeskanzler Schröder und auch Sie
als Bundeskanzler Österreichs der Feier bei.
Laut Neue Zürcher Zeitung widmeten sie große Teile Ihrer Rede „den
demokratischen Rechten und der Toleranz gegenüber Andersdenkenden und
Minderheiten, jenen Werten, die für Europa konstituierend seien“.
Die unterfertigten Abgeordneten teilen Ihre Meinung, daß Minderheitenschutz,
Toleranz und Menschenrechte konstituierende Werte für Europa sein sollten. Da
die Praxis in Österreich diesen öffentlichen Bekenntnissen bisweilen nicht folgt,
stellen die unterfertigten Abgeordneten in diesem Zusammenhang folgende
ANFRAGE
1. Teilen Sie die Auffassung, daß eine möglichst baldige und umfassende
Ratifizierung der Europaratskonventionen zum Minderheitenschutz durch
möglichst alle Staaten des Europarates für die Verfestigung und
Weiterentwicklung „jener Werte, die für Europa konstituierend sind“
wichtig und notwendig
wäre?
2. Weshalb weigern Sie sich als zuständiger Ressortleiter - auch angesichts
Ihrer Aussagen in Budapest - dem Nationalrat die seit 1992 unterzeichnete
Charta der Regional - und Minderheitensprachen zur Ratifizierung
vorzuschlagen?
3. Wann gedenken Sie als zuständiger Ressortleiter - auch angesichts Ihrer
Aussagen in Budapest - welche Punkte des gemeinsamen Memorandums
aller anerkannten Volksgruppen, das ihnen 1996 übergeben wurde,
umzusetzen?
4. Weshalb weigern Sie sich als zuständiger Ressortleiter - auch angesichts
Ihrer Aussagen in Budapest - seit dem Volksgruppengesetz 1976 und
insbesondere seit dem einstimmigen Beschluß des Beirates für die
umgehende Aufstellung zweisprachiger Aufschriften entsprechend eben
diesem Volksgruppengesetz (im Jahr 1993), dem Ministerrat und dem
Hauptausschuß des Nationalrates eine Verordnung für die Aufstellung
zweisprachiger Ortstafeln in den zweisprachigen Gemeinden des
Burgenlandes entsprechend dem gültigen Volksgruppengesetz 1976
vorzulegen?