6725/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend Minderheitenpolitik, insbesondere öffentlicher Äußerungen im

Ausland, die im Widerspruch zu Ihren innenpolitischen Handlungen als

Bundeskanzler stehen

 

 

 

Im Beisein zahlreicher Gäste, namentlich aus Deutschland und Österreich, hat

am Freitag, dem 10. September 1999 das ungarische Parlament in einer

Feierstunde der Öffnung des Eisernen Vorhangs vor zehn Jahren gedacht. Als

Regierungschefs der vom damaligen ungarischen Entscheid unmittelbar

betroffenen Länder wohnten der deutsche Bundeskanzler Schröder und auch Sie

als Bundeskanzler Österreichs der Feier bei.

Laut Neue Zürcher Zeitung widmeten sie große Teile Ihrer Rede „den

demokratischen Rechten und der Toleranz gegenüber Andersdenkenden und

Minderheiten, jenen Werten, die für Europa konstituierend seien“.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten teilen Ihre Meinung, daß Minderheitenschutz,

Toleranz und Menschenrechte konstituierende Werte für Europa sein sollten. Da

die Praxis in Österreich diesen öffentlichen Bekenntnissen bisweilen nicht folgt,

stellen die unterfertigten Abgeordneten in diesem Zusammenhang folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

1. Teilen Sie die Auffassung, daß eine möglichst baldige und umfassende

    Ratifizierung der Europaratskonventionen zum Minderheitenschutz durch

    möglichst alle Staaten des Europarates für die Verfestigung und

    Weiterentwicklung „jener Werte, die für Europa konstituierend sind“

    wichtig und notwendig wäre?

2. Weshalb weigern Sie sich als zuständiger Ressortleiter - auch angesichts

    Ihrer Aussagen in Budapest - dem Nationalrat die seit 1992 unterzeichnete

    Charta der Regional - und Minderheitensprachen zur Ratifizierung

    vorzuschlagen?

 

3. Wann gedenken Sie als zuständiger Ressortleiter - auch angesichts Ihrer

    Aussagen in Budapest - welche Punkte des gemeinsamen Memorandums

    aller anerkannten Volksgruppen, das ihnen 1996 übergeben wurde,

    umzusetzen?

 

4. Weshalb weigern Sie sich als zuständiger Ressortleiter - auch angesichts

    Ihrer Aussagen in Budapest - seit dem Volksgruppengesetz 1976 und

    insbesondere seit dem einstimmigen Beschluß des Beirates für die

    umgehende Aufstellung zweisprachiger Aufschriften entsprechend eben

    diesem Volksgruppengesetz (im Jahr 1993), dem Ministerrat und dem

    Hauptausschuß des Nationalrates eine Verordnung für die Aufstellung

    zweisprachiger Ortstafeln in den zweisprachigen Gemeinden des

    Burgenlandes entsprechend dem gültigen Volksgruppengesetz 1976

    vorzulegen?