673/J

ANFRAGE

des Abgeordneten Wabl, Anschober, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft

betreffend Ausgliederung der Österreichischen Bundesforste

 

Über die Medien wurde bekannt, daß Sie die Österreichischen Bundesforste (ÖBF) aus dem Budget ausgliedern und in eine Privatstiftung einbringen wollen.  Wie Sie ankündigen, denken Sie an eine flexible Vertragsausgestaltung, die Grundverkäufe gestattet, um die Zahlungen an das Budget sicherzustellen.

 

Als zweite Variante wird die Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft diskutiert, bei der Grundstücksverkäufe noch einfacher wären.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.    In den letzten fünf Jahren haben die ÖBF ca. 790 Mio.  S an den Staatshaushalt abgeführt.  Warum sehen Sie dennoch Handlungsbedarf für eine Ausgliederung der Bundesforste aus dem Staatshaushalt?

 

2.    Sie haben sich dafür ausgesprochen, daß die ÖBF in eine Privatstiftung eingebracht werden sollen.  Ergänzend wollen Sie die operative Führung der Forste in ein Kapitalgesellschaft auslagern.  Wie ist diese Ankündigung zu verstehen (bitte um nähere Erläuterung)?

 

3.    Die Grundidee einer Stiftung ist, daß die Erträge dem gemeinnützigen Stiftungszweck (im vorliegenden Fall Stärkung der Wohlfahrtswirkungen des Staatswaldes, Sanierung des Schutzwaldes) zugeführt werden.  Wie ist Ihre Ankündigung, die Stiftung würde eine konstante Ausschüttung an den Bund tätigen, mit der Stiftungsidee vereinbar?

 

4.    Werden die Satzungen einer derartigen Stiftung in einem Bundesgesetz beschlossen werden?

 

5.    Eine Aktiengesellschaft wäre die für den Staatswald und seine vielfältigen Funktionen (Schutz-Erholungs- und soziale Funktion) die schädlichste Rechtsform, um z.B. den ertragsarmen Schutzwald zu sichern.  Wie beurteilen Sie den Vorschlag, die ÖBF in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln?

 

6.       Übernimmt der Bund bei einer Ausgliederung der ÖBF die Ausfallshaftung bzw. wird die Möglichkeit der Bildung von Rücklagen geschaffen?

 

7.       Selbst wenn der Bund im Falle einer Bundesforste-Aktiengesellschaft alle Aktien halten wurde, wie wollen Sie längerfristig ausschließen, daß es im Falle der budgetären Erfordernisse zu keiner Teilprivatisierung der ÖBF kommt?

 

8.       Für 1996 ist eine Ausschüttung an den Bund von 303 Mio.  S geplant, wobei Grundverkäufe erforderlich sind, da die Ausschüttung aus den Holzerlösen nicht erbracht werden kann.  Wie hoch wird die Ausschüttung an den Bund in den nächsten Jahren sein bzw. ist mit weiteren Grundstücksverkäufen zu rechnen?

 

9.       Welche Auswirkungen ergeben sich für die Dienstnehmer der ÖBF bei der von Ihnen geplanten Änderung der Rechtsform des Betriebes?