6731/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Khol
und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend Konstituierung des Publikumsforums gemäß Bundestheater - Organi -
sationsgesetz
Mit der Herbstsaison der Bundestheater greift die Ausgliederung dieser Gesell -
schaften. Aus diesem Grunde wäre gemäß § 16 des Bundestheater - Organisa -
tionsgesetzes auch das Publikumsforum zu konstituieren. Gemäß § 31 hat der
Vorsitzende des Aufsichtsrates der Bundestheater - Holding GmbH unverzüg -
lich nach Eintritt der Gesamtrechtsnachfolge die Wahl der Mitglieder des
Publikumsforums durchzuführen. Dies ist bis dato aber nicht geschehen.
Gemäß § 13 des Bundestheater - Organisationsgesetzes ist der Vorsitzende des
Publikumsforums ex lege Mitglied des Aufsichtsrates der Bundestheater -
Holding GmbH. Dieser Aufsichtsrat ist daher so lange nicht richtig
zusammengesetzt, als ihm nicht alle Mitglieder angehören. Der Aufsichtsrat
kann daher keine gültigen Beschlüsse fassen.
Da die Vollziehung des Bundestheater - Organisationsgesetzes im wesentlichen
im Verantwortungsbereich des Bundeskanzlers liegt, stellen die unterzeichne -
ten Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende
ANFRAGE:
1. Warum wurde das Publikumsforum nicht zeitgerecht mit der Ausgliede -
rung der Bundestheater konstituiert?
2. Warum haben Sie gegenüber dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates der
Bundestheater - Holding GmbH nicht darauf gepocht, gesetzeskonform die
Wahl der Mitglieder des Publikumsforums durchzuführen?
3. Warum haben Sie nichts gegen die derzeit unrichtige Zusammensetzung
des Aufsichtsrates
unternommen?
4. Was werden Sie unternehmen, um den Mangel der unrichtigen Zusammen -
setzung des Aufsichtsrates zu sanieren?
5. Wann werden Sie dafür sorgen, daß die Wahl der Mitglieder des Publi -
kumsforums gemäß § 16 des Bundestheater - Organisationsgesetzes durch
den Vorsitzenden des Aufsichtsrates durchgeführt wird?