6731/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Khol

und Kollegen

 

an den Bundeskanzler

betreffend Konstituierung des Publikumsforums gemäß Bundestheater - Organi -

sationsgesetz

 

 

Mit der Herbstsaison der Bundestheater greift die Ausgliederung dieser Gesell -

schaften. Aus diesem Grunde wäre gemäß § 16 des Bundestheater - Organisa -

tionsgesetzes auch das Publikumsforum zu konstituieren. Gemäß § 31 hat der

Vorsitzende des Aufsichtsrates der Bundestheater - Holding GmbH unverzüg -

lich nach Eintritt der Gesamtrechtsnachfolge die Wahl der Mitglieder des

Publikumsforums durchzuführen. Dies ist bis dato aber nicht geschehen.

 

Gemäß § 13 des Bundestheater - Organisationsgesetzes ist der Vorsitzende des

Publikumsforums ex lege Mitglied des Aufsichtsrates der Bundestheater -

Holding GmbH. Dieser Aufsichtsrat ist daher so lange nicht richtig

zusammengesetzt, als ihm nicht alle Mitglieder angehören. Der Aufsichtsrat

kann daher keine gültigen Beschlüsse fassen.

 

Da die Vollziehung des Bundestheater - Organisationsgesetzes im wesentlichen

im Verantwortungsbereich des Bundeskanzlers liegt, stellen die unterzeichne -

ten Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1. Warum wurde das Publikumsforum nicht zeitgerecht mit der Ausgliede -

    rung der Bundestheater konstituiert?

 

2. Warum haben Sie gegenüber dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates der

    Bundestheater - Holding GmbH nicht darauf gepocht, gesetzeskonform die

    Wahl der Mitglieder des Publikumsforums durchzuführen?

 

3. Warum haben Sie nichts gegen die derzeit unrichtige Zusammensetzung

    des Aufsichtsrates unternommen?

4. Was werden Sie unternehmen, um den Mangel der unrichtigen Zusammen -

    setzung des Aufsichtsrates zu sanieren?

 

5. Wann werden Sie dafür sorgen, daß die Wahl der Mitglieder des Publi -

    kumsforums gemäß § 16 des Bundestheater - Organisationsgesetzes durch

    den Vorsitzenden des Aufsichtsrates durchgeführt wird?