6734/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend Strafverfahren wegen Wehrgesetz und Militärgesetz 1996, 1997, 1998 und

betreffend Strafverfahren wegen § 281, § 282 StGB seit 1992

 

Das Bundesministerium für Inneres veröffentlicht jährlich in einer

Statistik alle Verstöße gegen das StGB (im Sicherheitsbericht) und ZDG

(im Zivildienstbericht). Im Gegensatz dazu werden vom Bundesministerium

für Landesverteidigung keine entsprechenden Zahlen betreffend des

Militätstrafgesetzes bekanntgegeben.

 

Die Zahl der nach § 281 und § 282 StGB, Aufforderung zum Ungehorsam

gegen Gesetze und Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen,

Angezeigten und strafrechtlich Verfolgten, ist in den letzten Jahren

sprunghaft angestiegen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.  Wieviele Anzeigen bezüglich Militärstrafgesetz und Wehrgesetz gab es

     (nach Jahren und Paragraphen aufgeschlüsselt) in den Jahren 1996 - 1998?

 

2.  Wieviele betroffene Personen wurden wegen ein und desselben Delikts

     zweifach, wieviele dreifach, wieviele mehrfach angezeigt?

 

3.  In wievielen der oben angeführten Fälle ist es (nach Jahren und

     Paragraphen aufgeschlüsselt) zur Einleitung eines Strafverfahrens

     gekommen?

 

4.  In wievielen dieser Fälle kam es zu einer rechtskräftigen

     Verurteilung, wieviele dieser Fälle endeten mit einem Freispruch,

     wieviele dieser Verfahren wurden eingestellt (bitte aufgeschlüsselt

     nach Jahren und Paragraphen)?

 

5.  Wieviele betroffene Personen wurden wegen ein und desselben Delikts

     zweifach, wieviele dreifach, wieviele mehrfach verurteilt?

 

6.  Im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung, wie hoch war das

     jeweilige Strafausmaß (aufgeschlüsselt nach Jahren und Paragraphen)?

 

7.  Halten Sie die wiederholte Verhängung von Untersuchungshaft gegen

     Kriegsdienstverweigerer als Beugemittel sowie ihre Mehrfachbestrafung

     als ein legitimes und rechtsstaatlich einwandfreies Mittel in der

     Auseinandersetzung mit Andersdenkenden?

 

8.  Wieviele vorgebliche Vergehen sind in den Jahren 1996 bis 1998 in

     Zusammenhang mit dem Wehr - und Militärstrafgesetz bei den

     Staatsanwaltschaften zur Anzeige gelangt, in wievielen Fällen wurde ein

     Verfahren eröffnet, in wievielen Fällen kam es zu einer Verurteilung,

     in wievielen zu einem Freispruch (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren,

     Paragraphen und Geschlecht)?

 

9.  Wieviele Personen wurden nach § 281 und § 282 StGB seit 1990

     angezeigt (aufgeschlüsselt nach Jahren und Geschlecht)?

 

10.  In wievielen Fällen ist es zur Einleitung eines Strafverfahrens

       gekommen?

 

11.  In wievielen Fällen kam es zu einer rechtskräftigen Verurteilung?

       In wievielen Fällen endete das Strafverfahren mit Freisprüchen? In

       wievielen Fällen wurde das Verfahren eingestellt? Wieviele Fälle sind

       noch gerichtsanhängig?

 

12.  Im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung, wie hoch war das

       jeweilige Strafausmaß (aufgeschlüsselt nach Jahren und Geschlecht)?