6734/J XX.GP
der Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Strafverfahren wegen Wehrgesetz und Militärgesetz 1996, 1997, 1998 und
betreffend Strafverfahren wegen § 281, § 282 StGB seit 1992
Das Bundesministerium für Inneres veröffentlicht jährlich in einer
Statistik alle Verstöße gegen das StGB (im Sicherheitsbericht) und ZDG
(im Zivildienstbericht). Im Gegensatz dazu werden vom Bundesministerium
für Landesverteidigung keine entsprechenden Zahlen betreffend des
Militätstrafgesetzes bekanntgegeben.
Die Zahl der nach § 281 und § 282 StGB, Aufforderung zum Ungehorsam
gegen Gesetze und Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen,
Angezeigten und strafrechtlich Verfolgten, ist in den letzten Jahren
sprunghaft angestiegen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wieviele Anzeigen bezüglich Militärstrafgesetz und Wehrgesetz gab es
(nach Jahren und Paragraphen aufgeschlüsselt) in den Jahren 1996 - 1998?
2. Wieviele betroffene Personen wurden wegen ein und desselben Delikts
zweifach, wieviele dreifach, wieviele mehrfach angezeigt?
3. In wievielen der oben angeführten Fälle ist es (nach Jahren und
Paragraphen aufgeschlüsselt) zur Einleitung eines Strafverfahrens
gekommen?
4. In wievielen dieser Fälle kam es zu einer rechtskräftigen
Verurteilung, wieviele dieser Fälle endeten mit einem Freispruch,
wieviele dieser Verfahren wurden eingestellt (bitte aufgeschlüsselt
nach Jahren und Paragraphen)?
5. Wieviele betroffene Personen wurden
wegen ein und desselben Delikts
zweifach, wieviele dreifach, wieviele mehrfach verurteilt?
6. Im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung, wie hoch war das
jeweilige Strafausmaß (aufgeschlüsselt nach Jahren und Paragraphen)?
7. Halten Sie die wiederholte Verhängung von Untersuchungshaft gegen
Kriegsdienstverweigerer als Beugemittel sowie ihre Mehrfachbestrafung
als ein legitimes und rechtsstaatlich einwandfreies Mittel in der
Auseinandersetzung mit Andersdenkenden?
8. Wieviele vorgebliche Vergehen sind in den Jahren 1996 bis 1998 in
Zusammenhang mit dem Wehr - und Militärstrafgesetz bei den
Staatsanwaltschaften zur Anzeige gelangt, in wievielen Fällen wurde ein
Verfahren eröffnet, in wievielen Fällen kam es zu einer Verurteilung,
in wievielen zu einem Freispruch (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren,
Paragraphen und Geschlecht)?
9. Wieviele Personen wurden nach § 281 und § 282 StGB seit 1990
angezeigt (aufgeschlüsselt nach Jahren und Geschlecht)?
10. In wievielen Fällen ist es zur Einleitung eines Strafverfahrens
gekommen?
11. In wievielen Fällen kam es zu einer rechtskräftigen Verurteilung?
In wievielen Fällen endete das Strafverfahren mit Freisprüchen? In
wievielen Fällen wurde das Verfahren eingestellt? Wieviele Fälle sind
noch gerichtsanhängig?
12. Im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung, wie hoch war das
jeweilige Strafausmaß (aufgeschlüsselt nach Jahren und Geschlecht)?