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der Abg. Rosenstingl

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend der Besetzung von Posten bei der Zollwache

 

 

Für das Zollamt Nickelsdorf wurden per Verfügung durch die FLD f. Wien, NÖ u.

Bgld., GZ. GA 12-SB-100/74/94, die Arbeitsplätze Gruppenleiter bzw. Einsatz-

gruppenführer bei der Sondereinsatztruppe Nickelsdorf ausgeschrieben. Für diese

bewarb sich am 24.2.1995 der Zollwacheinspektor Erwin Bleier von der

Zollwacheabteilung Nickelsdorf. Dieser hätte unter Berücksichtigung der in der

Ausschreibung genannten Kriterien für diesen Posten bestellt werden müssen. Da

die Vergabe nicht nach diesen Vorgaben erfolgte, müssen Unregelmäßigkeiten

vermutet werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Finanzen

die nachstehende

 

 

 

Anfrage:

 

 

1. Wie viele Beamte haben sich anläßlich dieser Ausschreibung als Einsatz-

gruppenführer für die Sondereinsatztruppe Nickelsdorf beworben?

 

2. War laut Ausschreibung für die Besetzung dieses Postens die Qualifikation

''erfolgreich abgelegte Dienstprüfung für dienstführende Wachebeamte''

Voraussetzung?

 

3. Welcher Beamte wurde zur Ausübung dieser Tätigkeit bestellt?

 

4. Verfügte dieser Beamte zum Zeitpunkt der Postenvergabe die Qualifikation

''erfolgreich abgelegte Dienstprüfung für dienstführende Wachebeamte''?

 

5. Aus welchen Gründen wurden die Ausschreibungskriterien nicht eingehalten?

 

6. Warum wurde Bezlnsp. Bleier bei der anschließenden Postenvergabe nicht

berücksichtigt?

 

7. Entstanden durch die Nichtberücksichtigung des Bezlnsp. Bleier für diesen

finanzielle Nachteile? Wie hoch sind diese im Zeitraum für die Jahre 1995

und 1996?

 

8. Welcher Beamte war für die Postenvergabe verantwortlich?

 

9. Wenn die Postenvergabe tatsächlich unter Umgehung der Ausschreibungs-

erfordernisse erfolgte, entstehen für den verantwortlichen Beamten

dienstrechtliche Konsequenzen, wie z.B. ein Disziplinarverfahren?

 

10. Am 8. 6. 1995 wandte sich Bezlnsp. Bleier schriftlich an die Geschäfts-

abteilung 3 der FLD f. Wien, NÖ u. Bgld. mit der Bitte um Aufklärung, aus

welchen Gründen er bei der Postenvergabe nicht berücksichtigt wurde. Wer

war der zuständige Sachbearbeiter und warum bekam Bezlnsp. Bleier keine

Antwort auf sein Schreiben?

 

11 . lst es bei der Geschäftsabteilung 3 der FLD f. Wien, NÖ u. Bgld. üblich, daß

Bedienstete bei berechtigten Anliegen nicht einmal Antwort erhalten?