696/J

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Karlheinz Kopf

 

und Kollegen

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Verlagerung von Führungsfunktionen bei der Vorarlberger Finanzlandesdirektion nach Tirol

 

 

Im Jahr 1982 wurde den föderalistischen Strukturen Österreichs entsprechend die bis dahin

bestandene Personalunion in der Leitung der Finanzlandesdirektionen für Tirol und Vorarlberg aufgelöst.  Durch den Wegfall von Reisekosten, sowie durch das Nichterreichen der Dienstklasse 9 der Präsidenten in Tirol und Vorarlberg, konnten durch diese Maßname beträchtliche Kosteneinsparungen erreicht werden.

 

Trotzdem hat der Bundesminister für Finanzen im Herbst des vergangenen Jahres mittels Weisung die vakant gewordene Funktion des Behördenleiters der Finanzlandesdirektion Vorarlberg dem amtierenden Präsidenten der Finanzlandesdirektion Tirol übertragen.  Diese Maßnahme widerspricht den Wünschen der Vorarlberger Wirtschaft und wurde gegen massive Bedenken der zuständigen Beamten im Land und gegen wiederholte Einwendungen der Vorarlberger Landesregierung gesetzt.

 

Mit Schreiben vom 5. März 1996 (siehe Anlage) versicherte der Finanzminister dem Landeshauptmann von Vorarlberg, Herrn Dr. Martin Purtscher, daß derzeit an eine systematische Verlagerung von Führungsaufgaben in den Bereich der Finanzlandesdirektion Tirol nicht gedacht wird.  Gleichzeitig hat er zugesagt, daß Entscheidungen in dieser Richtung nur unter Beachtung höchstmöglicher Eigenständigkeit sowie dem Ziel einer effizienten und schlanken Verwaltung getroffen werden.

 

Nach aktuellen Informationen seitens der zuständigen Beamten des BMF ist nunmehr beabsichtigt, die Planstellen "Zoll-Landesinspektion" und "Chefinspizierender Zoll" in den Bereich der Finanzlandesdirektion Tirol zu verlagern.  Abgesehen davon, daß dieser Vorgangsweise massive öffentliche Interessen entgegenstellen, kann die Verlagerung dieser Führungsfunktionen auch nicht einer modernen, zukunftsorientierten Verwaltungsreform gerecht werden.  Vielmehr bleibt zu befürchten, daß dadurch wichtige Entscheidungsabläufe verzögert und Informationsflüsse von Beginn an erschwert werden.  Außerdem werden die Reisebewegungen, die Büroorganisation und damit verbundene Mehrdienstleistungen Mehrkosten mit sich bringen.

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

ANFRAGE:

 

 

1)      Auf welcher Entscheidungsgrundlage erfolgte die obenstehend beschriebene Weisung ?

 

2)      Wurde geprüft, welche (finanziellen) Konsequenzen die Rückübertragung der Leitung an die Finanzlandesdirektion Tirol hat ?

 

3)      Wenn ja, welche Berechnungen wurden konkret angestellt und welche Zahlen ergeben sich daraus ?

 

4)      Wurde bei der Entscheidung für diese Maßname auf die beträchtlichen Kostenein­sparungen, die sich seit der Auflösung der beiden Leitungsfunktionen im Jahr 1982 ergeben haben, Rücksicht genommen ?

 

5)      Inwiefern wurden die Einwendungen der Vorarlberger Landesregierung und der Vorarlberger Wirtschaft bei der Entscheidung berücksichtigt ?

 

6)    Wurde bei der Entscheidung berücksichtigt, daß sich die Bewerber aus dem Bereich der Finanzlandesdirektion Vorarlberg bei der Betrauung mit der Präsidentenfunktion zur gleichzeitigen Führung einer Abteilung bereit erklärt haben ?

 

7)      Wie ist diese Maßnahme mit den von der Bundesregierung immer wieder betonten Bestrebungen zur Föderalismusförderung vereinbar ?

 

8)      Werden Sie dafür sorgen, daß bei der Finanzlandesdirektion Vorarlberg ehestmöglich wieder ein eigener für das Land Vorarlberg zuständiger Behördenleiter (Präsident) eingesetzt wird ?

 

9)      Stimmen die Informationen, daß weitere Führungsfunktionen, wie etwa die Planstellen " Zoll-Landesinspektion" und "Chefinspizierender Zoll" im Bereich der Finanzlandesdirektion Vorarlberg nach Tirol verlagert werden sollen ?

 

10)    Wenn ja, wie sind diese Bestrebungen mit Ihrer schriftlichen Zusage vom 5. März 1996 vereinbar, in der Sie versichern, daß derzeit an eine Verlagerung von wichtigen Leitungsfunktionen in den Bereich der Finanzlandesdirektion Tirol nicht gedacht wird ?

 

11)    Werden Sie dafür Sorge tragen, daß es zu keiner Verlagerung von wichtigen Arbeitsplätzen nach Tirol kommt ?