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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Robert Elmecker und Genossen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend die Tätigkeit und Kontakte mit Medienmitarbeiter der Angehörigen des Heeresnachrichtenamtes und des Abwehramtes

 

Gegenwärtig wird vor dem Oberlandesgericht St. Pölten die sogenannte "Südtirol

 

Geheimdienstaffäre" verhandelt.  Dabei geht es um einen Bericht der Zeitschrift "NEWS", in dem der Journalist Alfred Worm behauptet hatte, er verfüge über Unterlagen, die die Existenz eines Waffenlagers der Südtiroler Schützen in Innsbruck belegen würden.

 

In seiner Zeugenaussage vor dem Oberlandesgericht St. Pölten gab Alfred Worm nun an, er hätte den betreffenden Akt in der Zentrale des Heeresnachrichtenamtes in der Wiener Hütteldorfer Straße persönlich einsehen können.

 

Im Zusammenhang mit dieser Aussage eines namhaften Journalisten wie Alfred Worm vor Gericht, drängen sich viele Fragen über die Tätigkeiten und Aufgaben der beiden Heeresgeheimdienste auf.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Landesverteidigung daher nachstehende

 

Anfrage:

 

1.       Haben Sie im gegenständlichen Fall eine Untersuchung der Vorgänge eingeleitet?

 

2.       Sind die regelmäßigen Kontakte des Journalisten Alfred Worm zu Vertretern der Heeresnachrichtendienste durch Sie genehmigt?

 

3.       Halten Sie die Weitergabe von Akten an Journalisten durch Ihre Dienste für rechtlich gedeckt?

 

4        Was unternehmen Sie gegen solche Vorgänge?

 

5.       Welche Maßnahmen leiten Sie gegen die für diese skandalösen Vorgänge verantwortlichen Beamten Ihres Ressorts ein?