716/J

 

ANFRAGE

 

der Abg.  Böhacker

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Verbindlichkeiten verschiedener Ost-Länder

 

Die derzeitige Budgetsituation ist eine sehr ernste und prekäre.  Durch das Strukturanpassungsgesetz kam es zu mehr oder weniger zahlreichen Belastungen aller Bürger.  So wie in der Privatwirtschaft ein Unternehmen im Interesse der Liquidität und Gewinnmaximierung danach trachtet, daß seine Verbindlichkeiten voll und ganz und so schnell als möglich beglichen werden, so muß dieser Grundsatz gerade in Zeiten einer enormen Staatsverschuldung und ständigen Budgetdefizite für den Bund gelten.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Finanzen die nachstehende

 

Anfrage

 

 

1 .   Bestehen Forderungen Österreichs gegenüber der UdSSR, den Nachfolgestaaten der UdSSR, Polen, Tschechien, Slowakei und Ungarn?

 

2.    Wenn ja, gegenüber welchen Staaten und in welcher Höhe bestanden solche per 1. 1.

       1996?

 

3.    Wie haben sich die Forderungen gegenüber diesen Staaten im einzelnen in den letzten zehn Jahren entwickelt?

 

4.    Welche Zinsendienste und Tilgungen wurden in den letzten 10 Jahren in welcher Höhe von diesen Staaten im einzelnen geleistet?

 

3.    In welchem Zeitraum und unter welchen Rückzahlungsbedingungen werde die Restschuld dieser Staaten im einzelnen getilgt sein?

 

4.    Sind weitere Umschuldungsaktivitäten geplant?

 

5.    Wenn ja, mit weichen Staaten?

 

6.      Wie sehen diese Umschuldungsaktivitäten im konkreten und staatenbezogen aus?

 

 

Wien, am 13. Juni 1996