723/J
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Posch und Genossen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Johannes Ditz
Die Richtlinien der Kleingewerbekreditaktion der BÜRGES-Förderungsbank war mit 31.12.1995 befristet. Klein- und Mittelbetriebe sind nicht zuletzt durch den EU-Beitritt verstärkt auch den europäischen Wettbewerbsverhältnissen ausgesetzt, weshalb die Erhaltung bzw. Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit für die Betriebe von besonderer Bedeutung ist.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende Fragen:
(1) Gibt es bereits definitive neue Richtlinien für die Kleingewerbekreditaktion der BÜRGES-Förderungsbank?
(2) Wie hoch ist das jährliche Kreditvolumen der Kleingewerbekreditaktion 'in den Jahren 1991-1995?
(3) Wie hoch ist das Volumen der jährlichen Förderungszuschüsse seit dem Jahr 1985?
(4) Ist eine Einschränkung der Förderungszuschüsse für die Jahre 1996, 1997 und 1998 zu erwarten?
(5) Wenn ja, welche Auswirkungen erwarten Sie für das kleine und mittlere Gewerbe?
(6) Wie hoch ist das Kreditvolumen der Gewerbeverbesserungsstruktur seit 1991?
(7) Wieviele Anträge zur GStVG-Aktion wurden seit 1991 gestellt?
(8) Wie hoch ist das Kreditvolumen der im Zuge der Junguntemehmerförderung vergebenen Kredite seit 1991
(9) Wieviele Anträge wurden mit den BORGES-Aktionen insgesamt seit 1991 positiv erledigt?
(10) Wie hoch ist das gesammte geförderte Kreditvolumen seit 199 1 ?
(11) Wie hoch ist das Volumen der dadurch geförderten Investitionen?
(12) Welche Veränderungen erwarten Sie aufgrund der geänderten Richtlinien durch die BÜRGES-Förderungsaktionen für die Jahre 1996, 1997 und 1998 bzw. wie hoch wird das geförderte Kreditvolumen in den jeweiligen Sparten sein?
(13) Wie hoch wird das Volumen der Förderungszuschüsse in den jeweiligen Sparten in den Jahren 1996,1997 und 1998 sein?