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ANFRAGE
der Abgeordneten Peter Marizzi und Genossen
an den Bundesminister für Arbeit und Soziales betreffend Fördergesetze und -richtlinien
In den letzten Jahren wurden zunehmend Produktionsverlagerungen in das Österreich benachbarte Ausland, vor allem nach Billiglohnländern in Osteuropa, von Betrieben, die Fördergelder von der öffentlichen Hand erhalten haben, bekannt.
Als aktuellstes Beispiel sei hier die Firma "Euroquarz" Ternitz genannt, die aus Fördertiteln des AMS mehrere Millionen Schilling zur Sicherung der vorhandenen und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze erhalten hat.
Nachdem damit eines der primären Ziele von Wirtschaftsförderung, nämlich die Schaffung von Arbeitsplätzen, aber auch die Strukturerhaltung bzw. -verbesserung von Standorten, in Frage gestellt wird, richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit und Soziales nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele Fälle von Produktionsverlagerungen von Betrieben, die innerhalb der letzten zehn Jahre Förderungen nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz lukriert haben, sind Ihnen bekannt?
2. Um welche Betriebe handelt es sich?
3. Auf welche Summe beliefen sich die an diese Betriebe ausbezahlten Fördermittel?
4. Glauben Sie, daß die bestehenden Fördergesetze, wie das Arbeitsmarktförderungsgesetz, ausreichend sind, um solche und ähnliche Fälle in Zukunft hintanzuhalten?
5. Wenn ja, warum?
6. Wenn nein: Welche Änderungen der diesbezüglichen Fördergesetze sind für Sie vorstellbar?
7. Glauben Sie, daß die bestehenden Förderrichtlinien ausreichend sind?
8. Wenn ja, warum?
9. Wenn nein, welche Änderungen sind für Sie vorstellbar?