727/J

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Partik-Pablé, Scheibner und Kollegen

 

an den Bundesminister für Inneres

betreffend die Verwendung von Zivildienern in landwirtschaftlichen Einrichtungen

 

Im landwirtschaftlichen Betrieb von Herrn Franz D. in Satteins Vorarlberg ist im Zeitraum Winter 1995/96 mindestens ein Zivildiener zum Einsatz gekommen bzw. wurden nach Ablauf dessen Dienstzeit ein weiterer angefordert.  Die Zuweisung an den landwirtschaftlichen Betrieb wurde, wie ein Schreiben des Landeshauptmannes von Vorarlberg, Dr. Purtscher, bestätigt, vom Betriebshelferdienst der Landwirtschaftskammer vorgenommen, dem mit Bescheid aus 1982 (1990 bestätigt) 20 Zivildienstplätze zuerkannt wurden.

Herr D. soll aber auch Inhaber des Futtermittelbetriebes Schaumann sein, der eindeutig auf Gewinn ausgerichtet ist, womit eine Zuweisung in den offensichtlich nebenberuflichen Landwirtschaftsbetrieb mehr als fragwürdig im Lichte der Bestimmungen der §§ 8 Abs. 5 und 12b Abs. 3 ZDG erscheint.  Besonders pikant erscheint die Tatsache, daß der Antrag auf Zuweisung eines Zivildieners damit begründet wird, daß der Sohn von Herrn D. derzeit Präsenzdienst beim Bundesheer leistet.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage:

1.       Wurde Herrn D. ein Zivildiener zugewiesen, weil sein Sohn zu diesem Zeitpunkt seinen Grundwehrdienst abgeleistet hat ?

2.       Handelt es sich hierbei um einen Einzelfall ?

3.       Erfüllt der Betrieb von Herrn D. die Anforderungen des ZDG um einen Zivildiener zugewiesen zu bekommen ?

4.       Wurde im Prüfungsverfahren auf die Bestimmungen des § 8 Abs. 5 Rücksicht genommen ?

5.       Wenn ja, warum kam es dennoch zu einer Zuweisung?

6.    Ist es Ihrer Ansicht nach grundsätzlich sinnvoll, junge Staatsbürger zum Grundwehrdienst einzuziehen und für die Dauer dessen an deren Stelle in erwerbstüchtigen Betrieben Zivildiener einzusetzen ?

7.    Welche Übereinkommen bestehen zwischen dem BMI und dem BMLV, um Fälle zu prüfen, bei denen im Gegensatz zum geschilderten Fall, ein im elterlichen oder eigenen Betrieb dringend notwendiger Wehrpflichtiger eingezogen wird und an seiner Stelle ein Zivildiener zugewiesen wird ?

8.    Ist es bereits zu solchen Fällen - wie in Frage 7 beschrieben - gekommen ?

9.    Welche Maßnahmen sind Ihrer Ansicht nach notwendig, um solche Fälle - wie in Frage 7 beschrieben - zu verhindern ?