740/J

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Böhacker und Kollegen

 

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Bezugszettel der Bundesbediensteten

 

Den Bundesbediensteten wird im Wege ihrer Dienststellen monatlich ein Bezugszettel zugestellt, dem die Zusammensetzung des Bruttobezuges (Bruttoentgeltes), die verschiedenen Abzugsposten sowie weitere, insbesondere auch für die Besteuerung erhebliche, Daten zu entnehmen sind.  Die Bezugszettel stellen für die Bediensteten eine wichtige und unentbehrliche Informationsquelle über die wesentlichen bezugsrelevanten Daten dar.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

ANFRAGE

 

1.    Ist beabsichtigt, bezüglich der monatlichen Bezugszettel eine Änderung der bisherigen Vorgangsweise herbeizuführen?

       Wenn ja, welche Änderungen sind konkret geplant und welche Erwägungen sind hiefür    maßgebend?

 

2.    Welche datenschutzrechtlichen Probleme haben sich bei der bisherigen Vorgangsweise ergeben?

 

3.    Welche Rechtsgrundlage wurde bisher für die Herstellung und Ausfolgung der Bezugszettel herangezogen?

 

4.       Beabsichtigen Sie die Schaffung einer neuen gesetzlichen Grundlage für die Herstellung und Ausfolgung der Bezugszettel?

          Wenn ja, auf Grund welcher Erwägungen und welche Regelung soll konkret getroffen    werden?

5.       Wie hoch ist der finanzielle Aufwand, der dem Bund durch die bisherige Vorgangsweise jährlich erwächst?

 

6.       Durch weiche Maßnahmen und in welchem Ausmaß könnte dieser Aufwand - unter grundsätzlicher Beibehaltung des bisherigen Systems - verringert werden?