741/J
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Stadler, Böhacker und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Einsparungen in der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg
Die Funktion des Präsidenten der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg wird derzeit - wie bereits in früheren Jahren - wieder in Personalunion vom Präsidenten der Finanzlandesdirektion für Tirol ausgeübt. Auch andere Funktionen der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg, z.B. das Steuerlandesinspektorat und die Inspektion der Zollämter, werden von Tirol aus wahrgenommen.
Derartige Regelungen sind vom Standpunkt des Föderalismus betrachtet nicht unbedenklich und überhaupt nur dann zu rechtfertigen, wenn erhebliche, nachvollziehbare Einsparungen beim Personal- und Sachaufwand damit verbunden sind und nicht andere Aspekte überhaupt dagegen sprechen.
Der Präsident der Wirtschaftskammer Vorarlberg Kuno Riedmann beurteilt die Wahrnehmung Vorarlberger Funktionen durch die Finanzlandesdirektion für Tirol mit Recht äußerst kritisch: "Es ist keine Frage: Sowohl der Verzicht auf einen eigenen FLD-Präsidenten als auch die überfallsartige Streichung des Inspizienten-Dienstpostens bedeuten für das Ländle eine Abwertung des Wirtschaftsstandortes Vorarlberg. Gegen diese Demontage der bisher autonomen Zollzuständigkeit in der FLD in Feldkirch legt die Wirtschaftskammer Vorarlberg massiven Protest ein. Dies um so mehr, als beide durch das Deckmäntelchen der Kostenreduktion begründeten Maßnahmen in Wahrheit keine Einsparungen bringen, sondern im Gegenteil mit zusätzlichen Ausgaben verbunden sind" (Die Wirtschaft, Nr. 49/1995).
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen die
folgende
ANFRAGE
1. Welche konkreten Funktionen der Vorarlberger Finanzverwaltung werden derzeit von Tirol aus wahrgenommen und wie sind diese Funktionen bewertet?
2. Wie viele Bedienstete werden auf Grund dieser Funktionen in Tirol zusätzlich benötigt (Aufteilung auf die einzelnen Funktionen nach Mannjahren)?
3. Wie hat diese Vorgangsweise bezüglich des Stellenplanes für die Finanzlandesdirektion für Vorarlberg und für Tirol hinsichtlich der einzelnen Verwendungsgruppen ihren Niederschlag gefunden?
4. Wie hoch sind die sich daraus ergebenden jährlichen Einsparungen bei Personalaufwand der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg bzw. der Finanzlandesdirektion für Tirol und wie sind diese Einsparungen in nachvollziehbarer Weise zu berechnen?
5. Wie hoch sind die sich daraus ergebenden jährlichen Einsparungen beim Sachaufwand der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg bzw. der Finanzlandesdirektion für Tirol und wie sind diese Einsparungen in nachvollziehbarer Weise zu berechnen?
6. Wie sind die Auswirkungen des gegenständlichen Personalmaßnahmen bezüglich der Reisegebühren ?
7. Trifft die oben zitierte Aussage, wonach die Maßnahmen in Wahrheit keine Einsparungen, sondern zusätzliche Ausgaben bringen, zu?
8. Teilen Sie die oben zitierte Aussage des Präsidenten der Wirtschaftskammer Vorarlberg, wonach die Maßnahmen eine Abwertung des Wirtschaftsstandortes Vorarlberg darstellten?
9. Welche anderen Gründe waren neben Kostengründen für die gegenständlichen Personalmaßnahmen ausschlaggebend?
10. Beabsichtigen Sie weitere derartige Eingriffe in die Vorarlberger Finanzverwaltung?
Wenn ja, inwiefern?
Wien, am 13. Juni 1996