742/J
ANFRAGE
der Abgeordneten Böhacker und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend den Vorstand des Finanzamtes Leoben
Der Vorstand des Finanzamtes Leoben übt gleichzeitig die Funktion des Bürgermeisters dieser Stadt aus, die immerhin die zweitgrößte Stadt der Steiermark ist Als Bürgermeister erhält er ansehnliche Bezüge und ist zweifellos derart belastet, daß eine volle Erfüllung der sich aus der beruflichen Funktion als Vorstand des Finanzamtes Leoben mit rund 100 Bediensteten ergebenden Aufgaben nicht mehr möglich ist. Wenngleich § 78a BDG 1979 für derartige Fülle eine Dienstfreistellung vorsieht, scheint dennoch die Ausübung einer derart sensiblen Funktion, wie sie die eines Vorstandes eines großen Finanzamtes darstellt, mit der des Bürgermeisters einer Stadt mit nahezu 40.000 Einwohnern unvereinbar.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher den an den Bundesminister für Finanzen nachstehende
ANFRAGE
1. Seit wann ist Ihnen bekannt, daß der Vorstand des Finanzamtes Leoben gleichzeitig die Funktion des Bürgermeisters der Stadt Leoben ausübt?
2. Werden in diesem Zusammenhang Regelungen betreffend Diensterleichterungen bzw. Dienstfreistellung gemäß § 78a BDG 1979 getroffen?
Wenn ja, welche konkreten Regelungen wurden getroffen?
Wenn nein, warum nicht?
3. Wie hoch ist der Ersatz der Bezüge, den die Stadt Leoben gemäß § 78a Abs. 6 BDG 1979 jährlich zu leisten hat?
4. Auf welche Weise wird überprüft, ob der Beamte die gegenüber dem Bund zu erbringenden Leistung en in qualitativer. zeitlicher und mengenmäßiger Hinsicht erbringt?
5. Welche Maßnahmen haben Sie getroffen, um zu verhindern, daß der Beamte die Zeit seiner Anwesenheit in der Dienststelle in nicht nur unerheblichem Maße für die Ausübung seiner politischen Funktion nutzt?
6. Welche Maßnahmen haben Sie getroffen, um trotz der übergroßen Absenzen des Vorstandes die Aufrechterhaltung der Dienstaufsicht im Finanzamt Leoben zu gewährleisten?
7. Können Sie ausschließen, daß der Dienstbetrieb und die Dienstaufsicht im Finanzamt Leoben wegen der Bürgermeisterfunktion des Vorstandes beeinträchtigt ist?
Wenn ja, inwieweit?
Wenn nein, warum?
8. Trifft es zu, daß im Zusammenhang mit der Amtsführung des Vorstandes oder dem Dienstbetrieb im Finanzamt in letzter Zeit mehrfache Beschwerden seitens der Bürger zu beobachten waren?
Wenn ja, wie lauteten die Vorwürfe und was wurde von seiten der Finanzlandesdirektion bzw. des Ministeriums unternommen?
9. Teilen Sie die Auffassung, daß die gleichzeitige Ausübung der Funktion des Vorstandes des Finanzamtes Leoben und des Bürgermeisters der Stadt Leoben - ungeachtet des Fehlens exakter gesetzlicher Unvereinbarkeitsbestimmungen - nicht vereinbar ist?
Wenn ja, inwiefern und welche Maßnahmen beabsichtigen Sie diesbezüglich zu treffen?
Wenn nein, warum nicht?
Wien am 13. Juni 1996