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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Langthaler, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend fehlende Kennzeichnung von Kühlgeräten mit dem "EU-Label"

 

Seit 1. September 1994 müssen Kühlgeräte in der EU mit einem Etikett gekennzeichnet werden, das vor allem über den jeweiligen Energieverbrauch informieren soll (EU-Durchführungsrichtlinie 94/2/EG; Kühlgeräte-Verbrauchsangabenverordnung, BGBl. 569/94).

 

Davon abgesehen, daß dieses sogenannte "EU-Label" nicht sonderlich verständlich gestaltet ist und oft einen niedrigen Energieverbrauch bei Geräten vortäuscht, wo davon keine Rede sein kann, so stellt diese Kennzeichnungspflicht doch einen ersten Schritt in die richtige Richtung dar: Konsumenten werden dazu angeregt, dem Energieverbrauch der Geräte mehr Augenmerk zu schenken.

 

Doch wie eine Marktrecherche von Greenpeace bei Elektrohändlern in Österreich ergeben hat (siehe Beilage), wird nicht einmal dieses "EU-Label" konsequent an den Geräten angebracht, obwohl dies vorgeschrieben wäre.  Die Firmen Elektro-Steinbrecher, Herzmansky, Cosmos, Interspar, IKEA und Quelle bringen das "EU-Label" offenbar überhaupt nicht an; die Firma Kaindl bringt das Etikett meist an der Innenseite des Kühlschranks an, was nicht gestattet ist.  Wie die Recherchen von Greenpeace ergaben, bringen derzeit offenbar nur die Firmen Köck und Elektro-Haas das "EU-Label" ordnungsgemäß an.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten folgende

 

ANFRAGE:

 

1 .   In welcher Form wird die ordnungsgemäße Anbringung des "EU-Labels" an Kühlgeräten kontrolliert?

 

2.       Wann, wo und wie oft wurden seit Einführung des "EU-Labels" am 1. September 1994 Kontrollen durchgeführt?

 

3.    Was haben diese Kontrollen konkret erbracht?  Und welche Konsequenzen ziehen Sie aus den Ergebnissen der Kontrollen?

 

4.       Liegen Ihnen statistische Erhebungen vor, in welchem Umfang das "EU-Label" an Kühlgeräten bislang angebracht wurde?  Wenn ja, wie lauten diese Ergebnisse?

 

5.       Welche sonstigen Informationen über die Umsetzung bzw. ordnungsgemäße Anwen­dung des "EU-Labels" liegen Ihnen vor?

 

6.       Wie beurteilen Sie aus Ihrer Sicht die Umsetzung der Kühlgeräte-Verbrauchsangabenverordnung?  Sind Sie mit der Umsetzung zufrieden oder halten Sie Verbesserungen für notwendig?

 

7.     Wurden Finnen bislang seitens Ihres Ministeriums auf fehlende "EU-Labels"- auf Kühlgeräten hingewiesen?  Wenn ja, welche Finnen und mit welchen Konsequenzen?

 

8.     Konnte nach entsprechenden "Hinweisen" eine Verbesserung der Situation beobachtet werden?  Wenn ja, in welcher Form?  Wenn nein, welche Konsequenzen wurden da­raus gezogen?

 

9.     Welche Strafsanktionen stehen Ihnen zur Durchsetzung der Kühlgeräte-Verbrauchsangabenverordnung zur Verfügung?  Wurde davon bereits Gebrauch gemacht und wie beurteilen Sie die Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten?

 

10.     Falls bislang noch keine Kontrollen durchgeführt wurden: Warum nicht?

 

11.     Beabsichtigen Sie in Zukunft Kontrollen durchfuhren zu lassen?  Wenn ja, wann, wo und in welchem Umfang?

 

12.     Was wollen Sie insgesamt unternehmen, um in Zukunft den ordnungsgemäßen Vollzug der Kühlgeräte-Verbrauchsangabenverordnung sicherzustellen?