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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Thomas Barmüller, Klara Motter, Reinhard Firlinger und weitere Abgeordnete

an die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Vorsorgemaßnahmen nach dem Gentechnik

 

Das Gentechnikgesetz wurde verabschiedet, um die Erreichung zweier Ziele zu unterstützen.  Erstes Ziel des Gentechnikgesetzes ist der Schutz der Gesundheit des Menschen einschließlich seiner Nachkommenschaft und der Umwelt.  Als zweites Ziel nennt das Gesetz die Förderung der Gentechnik.

Während die Förderung ganz dem wirtschaftlichen Interesse der Betreiber gentechnischer Anlagen entspricht, liegt der Schutzgedanke eher im Interesse der Allgemeinheit.

Nachdem das Gentechnikgesetz keine besonderen Haftungsregelungen normiert und damit keinen marktwirtschaftlich wirkenden Anreiz für die Betreiber gentechnischer Projekte zur Risikominimierung schafft, muß zum Schutz der Menschen und der Umwelt die Vorsorge besondere Beachtung finden.

 

 

Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an die

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage:

 

1 .   Weiche Person war Projektleiter des von der Firma Zuckerforschung Tulln gesetzeswidrig durchgeführten Freisetzungsversuchs?  Welche Personen sind Beauftragter für die biologische Sicherheit, stellvertretender Beauftragter für die biologische Sicherheit der Firma Zuckerforschung Tulln?  Welche Personen sind Mitglied bzw.  Ersatzperson des Komitees für biologische Sicherheit der Firma Zuckerforschung Tulln und wo ist dieses Komitee eingerichtet?

 

2.    Welche besondere Ausbildung befähigt diese Personen ihre Funktion auszuüben?

 

3.    Mußten diesen Personen aufgrund ihrer Ausbildung die rechtlichen Voraussetzungen für die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen sowie die damit verbunden Risiken bewußt sein?

 

4.    Haben diese Personen über die Kenntnisse verfügt, die in den auf Basis des Gentechnikgesetzes erlassenen Verordnungen normiert wurden?

 

5.    Wer hat vor der Bestellung dieser Personen deren Qualifikation überprüft?  Wie wurde die Qualifikation überprüft?

 

6.    Mußte diesen Personen der Stand des aktuellen Verfahrens bekannt sein?  Wenn ja, warum?