755/J
ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie
betreffend Verlängerung des Selbstbehaltes bei Schulbüchern
Bei der Einführung des zehnprozentigen Selbstbehaltes auf Schulbücher im Zuge des Sparpakets 1 war immer davon die Rede, daß es sich dabei nur um eine einmalige Übergangslösung handeln würde und daß für das nächste Schuljahr eine neue Lösung erarbeitet werde. So erklärte Familienministerin Sonja Moser am 21. August 1995 gegenüber der APA, daß für die Schulbuchaktion 1996/97 bereits ein Konzept vorliege. 'Statt jedem einzelnen Schüler am Schulbeginn sein 'Buchpaket' zu übergeben, sollen die Schulen künftig ein eigenes Schulbuchbudget erhalten. Davon könnten sie einerseits Bücher bestellen, andererseits aber auch EDV-Software, Lernspiele oder Audio- und Videokassetten erstehen.'
Weiters erklärte die Ministerin am selben Tag gegenüber der APA: 'Auch 1996/97 sollen wie im kommenden Schuljahr 1995/96 zehn Prozent eingespart werden. Einen Elternselbstbehalt wird es aber nicht mehr geben. ... Das war eine einmalige Übergangslösung.'
Am 12. September verkündete Familienministerin Sonja Moser ebenfalls noch optimistisch gegenüber der APA, daß sie 'die Eltern nicht mehr zur Kasse bitten, sondern die Schulbuchlimits - jene Beträge, welche die Schulen pro Schüler für Bücher ausgeben dürfen - um zehn Prozent kürzen werde'.
Familienministerin Sonja Moser hat ihre Versprechungen nicht halten können, denn auch für das kommende Schuljahr ist noch ein Selbstbehalt vorgesehen. Das Konzept, das am 2 1. August 1995 bereits vorgelegen haben soll, wurde jedenfalls nicht umgesetzt.
Im Budgetausschuß zum Strukturanpassungsgesetz findet sich folgende Ausschußfeststellung betreffend die Schulbücher: 'Im Laufe des Jahres 1996 wird eine grundsätzliche Neuordnung der Regelungen im Familienlastenausgleichsfonds für Schulbehelfe und Lehrmittel durchgeführt und in einer eigenen FLAF- Novelle verankert und als Initiativantrag möglichst rasch eingebracht'.
Die Schulbuchodyssee geht aber noch weiter. Am 28. Mai 1996 verkündete der Vorsitzende des parlamentarischen Unterrichtsausschusses Josef Höchtl vollmundig gegenüber der APA: 'Österreichs Schulen bekommen für die Anschaffung von Büchern ein jährliches Budget aus dem Familienlastenausgleichsfonds. Setzen sie diese Mittel effizienter ein und erzielen so einen 'Restbetrag', dann sollen sie diesen individuell für die Anschaffung anderer Lehrmittel verwenden können'.
Optimistisch schließt Höchtl seine Erklärung: 'Die ÖVP strebt eine Regelung an, die es den
Schulen bereits ab dem Schuljahr 1997/98 erlaubt, die ihnen für Schulbücher zur Verfügung stehenden Mittel auf diese Weise einzuteilen. Wir wollen daher im Juni eine gemeinsame Initiative mit der SPÖ starten, um dieser Regelung zum Durchbruch zu verhelfen. Im Sinne von mehr Autonomie und Eigenverantwortung an den Schulen wäre das ein wichtiger Schritt.
Statt der großartig verkündeten Schulbuchautonomie, die der Vorsitzende des
Unterrichtsausschusses noch am 28. Mai beschwerte, spricht die APA am 11. Juni 1996 von der 'einzigen Erfolgsmeldung' des Familieniministers im Ministerrat: 'Ab dem Schuljahr 1997/98 können fünf Prozent, ab 1998/99 zehn Prozent des Schulbücherbudgets von den Schulen für andere Unterrichtsmittel - etwa aus dem Bereich der neuen Medien verwendet werden.' Der Wermutstropfen in der 'Erfolgsmeldung'. Der zehnprozentige Selbstbehalt bleibt bis auf weiteres, ja der Selbstbehalt sei für den Familienminister nie in politischer Diskussion gestanden, da dieser für ihn eine vernünftige Lösung sei.
Ob diese fünf- bzw. zehnprozentige Einsparung möglich ist, darf bezweifelt werden, denn die Schulen betonen, daß sie bei der Bestellung von Schulbüchern ohnehin nur mehr die absolut notwendigen Bücher bestellen würden. Würden sie nun weitere Bücher einsparen müssen, dann seien sie gezwungen, vermehrt mit Kopien zu arbeiten, die den SchülerInnen verrechnet werden mußten. Außerdem sei das Arbeiten mit Kopien urheberrechtlich problematisch. Die Schulen fürchten weiters, daß bei weiteren Einsparungen vor allem die "Nebengegenstände' davon betroffen sein werden.
Die Schulbuchautonomie, wie sie die Grünen immer gefordert haben, ist somit in weite Ferne gerückt. Die Schulbuchverlage, die durch diese Lösung Geschäftseinbußen befürchteten, werden sich freuen ...
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1 . Was ist der Inhalt des Konzeptes, von dem Familienministerin Sonja Moser am 21. August 1995 sprach?
2. Warum wird dieses Konzept nicht umgesetzt?
3. Warum bleibt der Selbtbehalt bei Schulbüchern 'bis auf weiteres', obwohl immer davon die Rede war, daß dies nur eine Übergangslösung sei?
4. Warum wird vom Familienminister der Vorschlag des Vorsitzenden des Unterrichtsausschusses bezüglich der Einführung einer Schulbuchautonomie für die Schulen nicht umgesetzt?
5. Warum wurde von Ihrer Seite, wie in der Ausschußfeststellung zum Strukturanpassungsgesetz festgelegt wurde, bis dato kein Initiativantrag eingebracht?
6. Kann die Regelung, die sie am 11. Juni vorgeschlagen haben, als 'grundsätzliche Neuordnung bezeichnet werden? Wird sie als Initiativantrag bzw. Regierungsvorlage von Ihnen eingebracht werden?
7. Teilen Sie die Auffassung vieler Schulen, die behaupten, daß derzeit ohnehin nur mehr die absolut notwendigen Schulbücher bestellt werden würden?
8. Gibt es Untersuchungen Ihres Ministeriums, die belegen, daß weitere Schulbücher eingespart werden können?
9. Wenn ja: Wie sehen die konkreten Ergebnisse dieser Untersuchungen aus, für welche Schultypen wurden sie durchgeführt?
10. In welchen Unterrichtsgegenständen werden derzeit noch zu viele Schulbücher verwendet? (Bitte geben Sie konkret die Fächer an!)
11. Wenn nein: Wie kommen Sie zur Einschätzung, daß die Schulen tatsächlich fünf bzw. zehn Prozent für andere Unterrichtsmittel verwenden werden können?
12. Können Sie garantieren, daß durch die Einsparung von Schulbüchern keine zusätzlichen Kosten für die Schülerlnnen wegen der Bezahlung von Kopien als Unterrichtsbehelf entstehen?
13. Wie stehen Sie zur Problematik der möglichen Urheberrechtsverletzung bei Kopien?