761/J
ANFRAGE
des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
betreffend Nachbarschutz gegen Lärmbelästigung von seiten religiöser Vereinigungen
Die Jedidja-Vereinigung betreibt seit zirka 5 Jahren einen öffentlich zugänglichen "Konzertraum" in Wels. Dabei kommt es teilweise zu einer massiven Lärmentwicklung. Dadurch bis zu 300 Besucher und deren Gesänge. Dieser sogenannte Konzertraum liegt inmitten eines Wohngebietes in einem ehemaligen Möbellagerraum. Da religiöse Vereinigungen weder dem Vereinsgesetz noch dem Gewerbegesetz unterliegen, gibt es laut Auskunft der Welser Magistratsbehörden derzeit keinerlei Handhabe zum Schutz der Lärm betroffenen Nachbarn.
So schreibt etwa die Verwaltungspolizei des Magistrates Wels in einem Brief vom 19. Mai 1995 zur Causa Jedidja Sekte: Der Magistrat der Stadt Wels hat mit Schreiben vom ... auf Grund Wiederholter Beschwerden die Jedidja-christliche Gemeinschaft massiv aufgefordert, Maßnahmen zur Minderung von Lärmentwicklungen im Zuge von Aktivitäten dieser Gemeinschaft zu ergreifen.
Grundlage für diese Aufforderung waren ausgedehnte Lärmmessungen, die eine nachhaltige Emission bei den Bewohnern der Nachbarhäuser gezeigt haben. Grundsätzlich muß jedoch darauf hingewiesen werden, daß der Magistrat gegenüber dieser Gemeinschaft keine rechtliche Handhabe hat, mit einem entsprechenden Verfahren und geeigneten Vorschreibungen vorzugehen, da religiöse Vereinigungen weder unter Bestimmungen des Gewerbe- noch des Veranstaltunesrechtes fallen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten folgende schriftliche
ANFRAGE:
1. Ist Ihnen der Fall der Probleme rund um die Jedidja-Vereinigung in Wels bekannt?
2. Teilen Sie die Rechtsmeinung der Welser Gewerbebehörde, daß religiöse Vereinigungen weder dem Vereinsgesetz noch dem Gewerbegesetz unterliegen und es daher keinerlei Handhabe gäbe?
3. Welche Schutzmöglichkeit für betroffene er sehen Sie in derartig . gelagerten Fällen?
4. Wird von Ihrem Ressort eine konkrete Rechtsänderung angestrebt, um den Schutz von Anrainern auch im Fall von religiösen Vereinigungen ermöglichen zu können? Wenn ja, wie sollen derartige Regelungen aussehen? Wenn nein, warum , nicht?