781/J

 

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Ing.  Reichhold

und Kollegen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz

 

betreffend Herkunftsnachweis bei Rindern

 

 

 

Beim Export von Rindern von Österreich nach Deutschland verlangen einige Händler in Bayern aufgrund der Rinderseuche BSE den Herkunftsnachweis der Tiere, bevor sie importiert werden dürfen.  Früher gab es in Österreich den Tierpaß, der jedoch abgeschafft wurde.  Nun ist es für die Exporteure schwierig, die Abstammung der Rinder nachzuweisen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher aus gegebenem Anlaß an die Frau

Bundesminister für Gesundheit und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE:

 

 

1.    Ist Ihnen dieser Sachverhalt bekannt?

 

2.    Wieviele Tiere konnten aufgrund dieser Tatsache nicht exportiert werden?

 

3.    Welche Papiere könnten derzeit von den österreichischen Bauern bzw.  Viehexporteuren herangezogen werden, um die Herkunft der Rinder nachzuweisen?

 

4.    Denkt man daran, eventuell den Tierpaß zumindest vorübergehend wieder einzuführen?

 

5.    Wenn nein, warum nicht?

 

6.    Wie gedenkt man das neue Gütezeichen für österreichische Qualität zu gestalten und welche Kriterien soffen zur Verleihung dieses Gütezeichens herangezogen werden?

 

7.    Wie stellen Sie sich in Zukunft die Kennzeichnung des zum Verkauf angebotenen Fleisches in Bezug auf die Herkunft vor?