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der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für lnneres Dr. Caspar Einem

 

betreffend Schubhaft für Ausländer/innen

 

"Es darf nicht sein, daß unsere Gesellschaft dauemd in zwei Gruppen mit mehr und mit

weniger Rechten zerfällt, in die Klasse der Einheimischen und in die Klasse der

Fremden. Niemand wird heute bestreiten, daß die Flüchtlingsfrage ein Weltproblem ist.

Wir leben inmitten der gewaltigsten Völkerwanderung aller Zeiten. Die Probleme der

Ausländer in Europa können nur europäisch gelöst werden.''

 

''Das ist eine Frage der Glaubwürdigkeit unseres europäischen demokratischen Systems.

Der Wert des Schutzes der Menschenrechte erweist sich dort, wo man sie braucht."

 

''Und noch eines sollte nicht vergessen werden: In der Diskriminierung der Minderheiten

lebt der Faschismus fort. Der Rassismus ist der Faschismus unserer Tage." (Dr. Christian

Broda, 28.1.1987 vor der parlamentarischen Versammlung des Europarates in

Straßburg)

 

"Österreich hat sich Flüchtlingen gegenüber immer aufgeschlossen gezeigt und im

Rahmen seiner Möglichkeiten immer wieder die helfende Hand ausgestreckt. Auch die

derzeitige Situation gibt keinen Grund, davon abzugehen. Zu einer Politik, die sich als

offene Asylpolitik versteht, gehört auch, Zuflucht und Durchreise zu ermöglichen." (siehe

Österreich und die neue Völkerwanderung, herausgegeben vom Bundespressedienst

1990, Seite 29.)

 

Die persönliche Freiheit des Menschen gehört zu den sensibelsten und elementarsten

Grundrechten. Eine Haft über Personen sollte daher nur in Ausnahmefällen verhängt

werden. Da dies nicht der Fall ist - das beweist die hohe Anzahl der Schubhäftlinge -

stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgende

 

ANFRAG E:

 

 

1 . Gemäß § 46 FrG ist die Schubhaft im Haftraum der Behörde zu vollziehen, die sie

verhängt hat. Kann die Behörde die Schubhaft nicht vollziehen, so ist die

nächstgelegene Bezirksverwaltungs- oder Bundespolizeibehörde, die über einen

Haftraum verfügt, um den Vollzug zu ersuchen. ln welchen Gemeinden befanden

sich zum 31.12.1995 Hafträume von Bezirksverwaltungs- und

Bundespolizeibehörden, in denen Schubhaft gemäß § 47 durchgeführt wird?

 

2. ln welchen gerichtlichen Gefangenenhäusern werden per 31.12. 1995

Schubhäftlinge festgehalten?

 

3. Wieviele Schubhäftlinge waren in den zu den Fragen 1 und 2 aufgezählten

Hafträumen am 1.7.1995, am 1.9.1995, am 1.11.1995 und am 31.12.1995

(aufgeschlüsselt nach Gemeinden und nach Herkunftsländern der Schubhäftlinge)

untergebracht?

 

4. Wieviele von den Schubhäftlingen waren männlichen, wieviele weiblichen

Geschlechts, und zwar zum Zeitpunkt 1.7.1995, am 1.9.1 995, am 1.11.1995 und

am 31.12.1995 (aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Gemeinden, in denen sich die

Hafträume befinden und den Herkunftsländern der Schubhäftlinge)?

 

5. Wieviele von den Ausländer/innen, die sich zum 1.7.1995 in Schubhaft befanden,

waren unter 18 Jahre, wieviele unter 16 Jahre, wieviele unter 14 Jahre, wieviele

unter 10 Jahre und wieviele unter 6 Jahre (aufgeschlüsselt nach Alter, den

Gemeinden, in denen sich die Hafträume befinden und den Herkunftsländern der

Schubhäftlinge)?

 

6. Wieviele von den Ausländer/innen, die sich zum 1.9.1995 in Schubhaft befanden,

waren unter 18 Jahre, wieviele unter 16 Jahre, wieviele unter 14 Jahre, wieviele

unter 10 Jahre und wieviele unter 6 Jahre (aufgeschlüsselt nach Alter, den

Gemeinden, in denen sich die Hafträume befinden und den Herkunftsländern der

Schubhäftlinge)?

 

7. Wieviele von den Ausländer/innen, die sich zum 1.11.1995 in Schubhaft befanden,

waren unter 18 Jahre, wieviele unter 16 Jahre, wieviele unter 14 Jahre, wieviele

unter 10 Jahre und wieviele unter 6 Jahre (aufgeschlüsselt nach Alter, den

Gemeinden, in denen sich die Hafträume befinden und den Herkunftsländern der

Schubhäftlinge)?

 

8. Wieviele Personen befanden sich zum 31.12.1995 in Österreich in Schubhaft?

Wieviele davon waren unter 16 Jahre, wieviele davon unter 14 Jahre, wieviele

davon unter 10 Jahre?

 

9. ln wievielen Fällen wurden im Jahre 1995 minderjährige Kinder von ihren Müttern,

die in Schubhaft genommen wurden, getrennt (aufgeschlüsselt nach Gemeinden,

in denen sich Hafträume befinden)?

 

10. Wie alt waren diese Kinder, die von den Müttern getrennt wurden (aufgeschlüsselt

nach Alter) , und welchen lnstitutionen wurden diese Kinder übergeben

(aufgeschlüsselt nach lnstitutionen)?

 

11 . Wieviele von diesen Müttern, die in Schubhaft genommen wurden und denen die

Kinder weggenommen wurden, haben ihre Kinder noch gestillt?

 

12. ln wievielen Fällen wurden im Jahre 1995 Familien (Ehepaare, Kinder von Eltern) im

Rahmen der Schubhaft voneinander getrennt (aufgeschlüsselt nach den

Gemeinden, in denen sich Hafträume für die Schubhaft gemäß § 46 FrG befinden)?

 

13. ln wievielen Fällen kam es im Jahre 1995 zu Selbstmordversuchen von

Schubhäftlingen und wieviele Schubhäftlinge sind durch Selbstmord in der

Schubhaft gestorben (aufgeschlüsselt nach den Gemeinden, in denen sich

Hafträume gemäß § 46 FrG befinden)?

 

14. Wieviele Schubhäftlinge sind im Jahre 1995 in Hungerstreik getreten

(aufgeschlüsselt nach Gemeinden, in denen sich Hafträume gemäß § 46 FrG

befinden und nach der Dauer des Hungerstreiks)?

 

15. Wieviele Asylwerber/innen wurden im Jahre 1995 direkt nach dem Erstinterview bei

der Asylbehörde festgenommen und in Schubhaft genommen (aufgeschlüsselt

nach Asylbehörden)?

 

16. Halten Sie die Trennung von Familien, insbesondere minderjährige Kinder von

ihren Müttern, durch die Verhängung der Schubhaft über Mütter und Väter und die

Unterbringung der minderjährigen Kinder in Kinderheimen im Sinne des

Übereinkommens zur Vermeidung von Folter und unmenschlicher oder

erniedrigender Behandlung für gerechtfertigt?

 

17. Wenn nein, was werden sie unternehmen, daß dies in Zukunft nicht mehr

vorkommt?

 

18. ln welche Staaten der Welt hat Österreich in den Jahren 1992, 1993, 1994 und 1995

Menschen abgeschoben?

 

19. Wieviele Menschen wurden jeweils in die einzelnen Staaten abgeschoben?

 

20. Wieviele ausländische Staatsangehörige, die mit einem/einer Österreicherln

verheiratet sind, wurden in den Jahren 1992, 1993 und 1994 und 1995

abgeschoben?

 

21 . Wieviele Staatsbürger Nigerias wurden 1995 abgeschoben?

a) wieviele davon direkt nach Nigeria?

 

22. Wieviele Staatsbürger des lran wurden 1995 abgeschoben?

a) wieviele davon direkt in den lran?

 

23. Wieviele Staatsbürger des lrak wurden 1995 abgeschoben?

a) wieviele davon direkt in den lrak?

 

24. Wieviele Staatsbürger Afghanistans wurden 1995 abgeschoben?

a) wieviele davon direkt nach Afghanistan?

 

25. Wieviele Kosovalbaner wurden 1995 abgeschoben?

a) wieviele davon direkt nach Restjugoslawien?

 

26. Wieviele Staatsbürger Bosniens wurden 1995 abgeschoben?

a) wieviele davon direkt nach Bosnien?

 

27. Trotz der Mißstände in den Hafträumen (wie sie zuletzt von Amnesty lnternational

aufgezeigt wurden, in denen Schubhäftlinge untergebracht werden, gibt es bis

heute kein Kontrollorgan. Werden Sie sich dafür einsetzen, daß zur Kontrolle der

Durchführung der Schubhaft ein Unabhängiger Anstaltsbeirat mit ausreichender

Beschwerde- und Kontrollmöglichkeit eingerichtet wird?

 

28. Wie rechtfertigen Sie die Verweigerung einer Einrichtung eines unabhängigen

Kontrollorganes, zumal von Amnesty lnternational und internationalen

Menschenrechtsorganisationen massive Kritik an den Bedingungen, unter denen

Schubhäftlinge in Österreich festgehalten werden, geübt wird?

 

29. Wieviele Zimmer stehen zur Durchführung der Schubhaft in den zur Frage 1

angeführten Hafträumen für Schubhäftlinge zur Verfügung (aufgeschlüsselt nach

den jeweiligen Gemeinden)?

 

30. Wieviele Schlafmöglichkeiten in Betten (Stockbetten) befinden sich in diesen

Zimmern (aufgeschlüsselt nach Gemeinden)?

 

31 . Wie rechtfertigen Sie die Verhängung der Schubhaft an Asylwerber/innen

unmittelbar nachdem ihnen der negative Bescheid erster lnstanz von der

Asylbehörde ausgehändigt wurde?

 

32. lst lhrer Meinung nach unter diesen Umständen ein faires Asylverfahren zweiter

lnstanz möglich?