800/J
Anfrage
der Abgeordneten Haller, Koller, Dr. Graf
und Kollegen
an den Bundesminister für Umwelt und Familie betreffend Familienbeihilfe für türkische Kinder
Bezugnehmend auf den in Kopie angeschlossenen Zeitungsartikel, in dem über eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes berichtet wird, sind aufgrund eines EU-Abkommens türkische Gastarbeiter, die sich länger als vier Jahre in Österreich aufhalten vom Aufenthaltsgesetz und der Ausländerquote ausgenommen. Das könnte bedeuten, daß die durch die Strukturanpassungsgesetze vorgesehene Verringerung der Ausgaben bei der Familienbeihilfe auch betroffen sind. In Ihrer Anfragebeantwortung im Zuge der Budgetverhandlung beziffern Sie die von der Kinderbeihilfestreichung betroffenen Kinder mit 24.965.
Aufgrund dieser beiden Tatsachen richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Umwelt und Familie nachstehende
Anfrage:
1. Betrifft dieser EU-Entscheid die Familienbeihilfe?
2. Werden Sie durch den VFGH prüfen lassen, ob der EU-Entscheid die Streichung der Familienbeihilfe der türkischen Kinder rechtfertigt?
3. Sollte diese Prüfung eine Aufhebung der Kündigung des Sozialabkommens bewirken, was werden Sie tun, um dies zu verhindern?
4. Die Eltern wie vieler der 24.965 türkischen Kinder leben schon länger als vier Jahre in Österreich?
5. Haben diese Kinder Anspruch auf die verminderte oder die volle Kinderbeihilfe?
6. Wie viel der angestrebten Einsparungen würden dadurch verloren gehen?
7. Wie viele der bis jetzt Familienbeihilfe beziehenden türkischen Kinder haben aufgrund der bevorstehenden Kündigung des Sozialabkommens ihren Lebensmittelpunkt nach Österreich verlegt?
8. Beabsichtigen Sie die Bedeckung dieser Summe durch Umschichtungen oder anderen Kürzungen zu finanzieren?
Wenn ja, aufgeschlüsselt nach welchen Budgetposten?
Wenn nein, woher bedecken Sie nunmehr den Mehrbedarf
9. Wie wird sich Ihrer Meinung nach die Entscheidung des VWGH auf den Familiennachzug auswirken?
Und welche Kosten werden dabei entstehen?
Juni 1996