803/J

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten SCHUSTER und Kollegen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend die Erlangung der "zusätzlichen Garantien" gemäß Artikel 1 0 der RL 64/432/EWG und die in diesem Zusammenhang notwendigen periodischen Untersuchungen betreffend die Tilgung von IBR/IPV, die für den Zeitraum 1. 1 1. 1996 bis 31.10.1997 vorgesehen sind.

 

Durch Entscheidung der Kommission vom 29.  März 1995 (95/109/EWG) wurden Österreich für einen Zeitraum von 2 Jahren die sogenannten "Additional Guarantees" gewährt.

Zur Erlangung dieser Garantien auf Dauer ist jedoch die fristgerechte Durchuntersuchung der gesamten für IBR/IPV empfänglichen Population in Österreich erforderlich.  Deshalb richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz folgende

A n f r a g e

 

1)    Werden die bislang geltenden gesetzlichen Bestimmungen rechtzeitig geändert werden, um sicherzustellen, daß Österreich die „Additional Guarantees" nicht aufgrund von Fristversäumnissen verliert?

 

2)    Im Sinne eines größtmöglichen Konsumentenschutzes und zur nachhaltigen Sicherung des Vertrauens der Konsumenten in österreichisches Fleisch durch die höchstmöglichen Seuchenstandards ist die gesamte Population auf IBR/IPV zu untersuchen.  Ist sichergestellt, daß diese Durchuntersuchung mit anderen, periodisch durchgeführten Untersuchungen zusammengelegt wird, damit zusätzliche Irritationen und Belastungen der Tiere durch Blutabnahmen verhindert werden können?

 

3)    Wird es durch die nach einer EU-Richtlinie notwendigen Untersuchungen zur Erlangung der Artikel 10-Anerkennung zu finanziellen Mehrbelastungen der österreichischen Rinderbauern kommen und wenn ja, wer übernimmt diese?