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der Abg. Dr. Helene Partik-Pable
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Unzulänglichkeiten im Strafvollzug
Durch Mitglieder der Vollzugskommission beim Landesgericht für Strafsachen
Wien wurden die Anfragesteller auf Unzulänglichkeiten bei Arbeitszeiten und
Freizeitgestaltung von Häftlinge aufmerksam.
Vielfach werden Häftlinge während des Tages nicht ausreichend mit Arbeit
beschäftigt und bleiben somit oft sehr lange Zeit sich selbst überlassen, was zu
psychischen Problemen und Problemen mit dem Wachpersonal führen kann.
Die Werkstätten in den Haftanstalten sind häufig geschlossen oder unterbesetzt.
Es wurde festgestellt, daß die im Pavillon 23 des Psychiatrischen Krankenhauses
untergebrachten Häftlinge, die teilweise als sehr gefährlich eingestuft sind, keinen
anderen Beschränkungen unterworfen sind als die übrigen Patienten dieser
Abteilungen, können sich also jederzeit frei bewegen und unter Umständen
unbemerkt das Anstaltsareal verlassen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Justiz
folgende
ANFRAGE
1) Warum sind in einigen Haftanstalten die Werkstätten für die Häfltinge
geschlossen und werden nicht entsprechend genutzt?
2) Warum sind die Werkstätten häufig unterbesetzt, obwohl es genügend Häftlinge
gäbe, die darin arbeiten könnten?
3) Wenn es für die Resozialisierung eines Häftlings wichtig ist, einer geregelten
Arbeit nachzugehen, warum gibt es dann in den Haftanstalten ein so spärliches
Angebot an Beschäftigung für die Häftlinge?
4) Warum wird die Arbeitszeit m der Anstalt nicht den Arbeitszeiten in der freien
Wirtschaft angeglichen?
5) Ein großer Teil der psychisch kranken Häftlinge, die normalerweise aufgrund
ihrer Gefährlichkeit im abgesicherten Pavillon 23 untergebracht sein sollten,
sind in andere Gebäude ausgelagert und können sich völlig ungehindert
bewegen.
Wie begründen bzw. verantworten Sie diesen Umstand?
6) Warum sind diese psychisch schwer kranken und gefährlichen Häftlinge nicht im
Sicherheitspavillon 23 , für den sie vorgesehen waren. untergebracht?