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der Abgeordneten Dolinschek, Meisinger

an den Bundesminister für Arbeit und Soziales

betreffend Förderung der Einstellung älterer Arbeitsloser

 

Die lnhaberin eines kleinen Geschäftes hat den Anfragestellem mitgeteilt, daß sie dringend eine

Arbeitskraft gesucht habe. Nachdem sie eine geeignete ältere Person gefunden und auch sofort

beschäftigt hatte, wurde ihr von der zuständigen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice

mitgeteilt, daß eine Förderung dieser Beschäftigung nicht möglich sei, weil die Bewilligung der

Förderung - die mindestens einen Monat dauert - vor der Anmeldung bei der Sozialversicherung

erfolgen muß. In der Folge wurde die Förderung (trotz zwischenzeitlicher Abmeldung)

abgelehnt und die Beschäftigte wieder gekündigt.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten sind verwundert darüber. daß eine derartige Förderung so

bürokratisch gehandhabt wird, daß dringender Personalbedarf praktisch einen Ausschluß aus

der Förderung bedeutet (obwohl gerade in dieser Situation Arbeitgeber wohl eher bereit sind,

älteren Arbeitslosen eine Chance zu geben); sie stellen daher an den Herrn Bundesminister für

Arbeit und Soziales die nachstehende

 

 

 

Anfrage:

 

 

1 . Weshalb wird die Förderung der Einstellung älterer Arbeitsloser von einer vorherigen

Antragstellung abhängig gemacht, womit die rasche Beschäftigung unmöglich gemacht

wird?

 

2. Wieviele Förderungsansuchen wurden bisher aufgrund dieser Bestimmung abgelehnt?

 

3. Wie werden Betriebe, die Personal suchen, auf diese Förderungsmöglichkeit aufmerk-

sam gemacht?

 

4. Wie verteilen sich die bisherigen Förderungsfälle auf die Betriebsgrößen?