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der Abgeordneten Dolinschek, Meisinger
an den Bundesminister für Arbeit und Soziales
betreffend Förderung der Einstellung älterer Arbeitsloser
Die lnhaberin eines kleinen Geschäftes hat den Anfragestellem mitgeteilt, daß sie dringend eine
Arbeitskraft gesucht habe. Nachdem sie eine geeignete ältere Person gefunden und auch sofort
beschäftigt hatte, wurde ihr von der zuständigen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice
mitgeteilt, daß eine Förderung dieser Beschäftigung nicht möglich sei, weil die Bewilligung der
Förderung - die mindestens einen Monat dauert - vor der Anmeldung bei der Sozialversicherung
erfolgen muß. In der Folge wurde die Förderung (trotz zwischenzeitlicher Abmeldung)
abgelehnt und die Beschäftigte wieder gekündigt.
Die unterzeichneten Abgeordneten sind verwundert darüber. daß eine derartige Förderung so
bürokratisch gehandhabt wird, daß dringender Personalbedarf praktisch einen Ausschluß aus
der Förderung bedeutet (obwohl gerade in dieser Situation Arbeitgeber wohl eher bereit sind,
älteren Arbeitslosen eine Chance zu geben); sie stellen daher an den Herrn Bundesminister für
Arbeit und Soziales die nachstehende
Anfrage:
1 . Weshalb wird die Förderung der Einstellung älterer Arbeitsloser von einer vorherigen
Antragstellung abhängig gemacht, womit die rasche Beschäftigung unmöglich gemacht
wird?
2. Wieviele Förderungsansuchen wurden bisher aufgrund dieser Bestimmung abgelehnt?
3. Wie werden Betriebe, die Personal suchen, auf diese Förderungsmöglichkeit aufmerk-
sam gemacht?
4. Wie verteilen sich die bisherigen Förderungsfälle auf die Betriebsgrößen?