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ANFRAGE
des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend Disziplinarverfahren gegen Beamte
In den vergangenen Wochen sind wieder mehrere Fälle von Beamten mit rechtsradikalen Ideen zum Gegenstand öffentlicher Diskussion geworden. Ebenso wie in den Fällen von Polizeiübergriffen ist all diesen Fällen eines gemeinsam: in der Regel passiert den entsprechenden Beamten auf Grund des österreichischen Disziplinarrechtes absolut nichts.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten aus diesem Grund an den Bundeskanzler folgende schriftliche
ANFRAGE:
1. Wieviele Disziplinarverfahren wurden gegen österreichische Beamte jeweils in den Jahren 1990 bis 1995 eingeleitet?
2. In wievielen Fällen wurden gegen diese eingeleiteten Disziplinarverfahren Einsprüche erhoben?
3. In wievielen dieser Fälle wurde den Einsprüchen stattgegeben?
4. In wievielen Fällen kam es zu disziplinarrechtlichen Maßnahmen?
5. In wievielen Fällen kam es davon zu Suspendierungen?
6. In wievielen Fällen kam es davon jeweils zu Entlassungen?
7. In wievielen Fällen kam es zu sonstigen Disziplinarmaßnahmen?
8. Wieviele dieser Disziplinarverfahren wurden in den Einzeljahren jeweils wegen Vorwürfen im Bereich von Polizeiübergriffen einerseits, sowie andererseits auf
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Grund des Vorwurfs rechtsradikaler Betätigung, eingeleitet?
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9. In wievielen Fällen kam es wegen dieser zwei Deliktgruppen jeweils in den Einzeljahren zu disziplinaren Maßnahmen?
10. In wievielen Einzelfällen kam es in den Einzeljahren auf Grund dieser beiden Deliktgruppen jeweils zu Entlassungen sowie zu Dienstsuspendierungen?
11. Welchen Reformbedarf sehen Sie selbst beim derzeit gültigen Disziplinarrecht?
12. Erachten Sie das Recht, zwei Mitglieder der Disziplinarkommission ablehnen zu können, für zeitgemäß? Wenn ja, warum? Wenn nein, welche konkreten Änderungen befürworten Sie?
13. Erachten Sie die notwendige Einstimmigkeit bei Lehrerentlassungen für zeitgemäß und gerecht? Wenn ja, warum? Wenn nein, welche konkreten Reformvorhaben beabsichtigen Sie?
14. Welche konkreten Reformmaßnahmen im Bereich des Disziplinarrechtes werden Sie in welchem konkreten Zeitraum vorlegen?