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ANFRAGE
der Abgeordneten Haigermoser, D.I.Prinzhom, Böhacker und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend wirtschaftsfeindliche Abwicklung bei Rückerstattung der AHF-Beiträge
Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 24.11.1994, GZ 94/16/0182, die Rechtswidrigkeit der Einhebung des Außenhandelsförderungsbeitrages (AHFB) im Verhältnis zu den E@ - Staaten festgestellt.
Damit hat der Verwaltungsgerichtshof jenen Experten nachträglich recht gegeben, die bereits 1993 und früher Bedenken gegen die Einhebung des Außenhandelsförderungsbeitrages innerhalb der AWR - Staaten hatten.
Aus diesem Erkenntnis ist abzuleiten, daß die zu Unrecht eingehobenen Außenhandelsförderungsbeiträge an die jeweiligen Unternehmer rückzuerstatten sind.
Im Jänner 1995 ging der seinerzeitige Finanzminister Dkfin.Lacina von einem Rückzahlungsbetrag von ungefähr öS 3 Milliarden aus, der vom Bund an die Unternehmer auszubezahlen sei. Im Wege der Rückverrechnung könne diese Zahlung an die Wirtschaftskammer Österreich überwälzt werden.
Was die Rückzahlung betraf, wurde unterschieden, ob ein Unternehmen die Abgaben in Selbstberechnung festsetze oder ob eine bescheidmäßige Festsetzung erfolge. Im ersten Fall könne der Unternehmer den Betrag selbst korrigieren, im zweiten Fall könne eine Rückzahlung über eine Berufung eingeleitet werden.
In einer Anfragebeantwortung durch Finanzminister Dr. Staribacher teilt dieser mit, daß auch bei bereits rechtskräftigen Bescheiden eine Berichtigung erfolgen werde.
Laut Aussage des seinerzeitigen Finanzministers Dkfm.Lacina vom Jänner 1995 werde mit insgesamt mehr als 100.000 Berufungsanträgen gerechnet, so daß sich die Zollverwaltung bemühen werde, die Vielzahl der Berufungen so rasch wie möglich zu erledigen.
Derzeit sollen mit diesem Rückerstattungsverfahren 6 Zollämter und insgesamt 30 Bedienstete betraut sein.
Trotzdem sollen von dem numnehr auf angeblich ungefähr ÖS 5 Milliarden angestiegenen Rückzahlungsbetrag erst ÖS 40 Millionen rückerstattet worden sein.
Aus gegebenen Anlaß stellen daher die unterfertigten Abgeordneten folgende
1. Ist Ihnen nunmehr, nach mehr als eineinhalb Jahren nach dem VWGH-Erkenntnis, der tatsächliche Rückerstattungsbetrag bekannt?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, wie hoch ist dieser Betrag?
2. Wie gliedert sich dieser Rückzahlungsbetrag auf , und zwar nach
1. selbstberechneten Abgaben
2. bescheidmäßig festgesetzte, nicht rechtskräftige Abgaben
3. bescheidmäßig festgesetzte, aber rechtskräftige Abgaben.
3 . Ist darin auch die von der Zollverwaltung einbehaltene 8,5%-ige Bearbeitungsgebühr
enthalten?
Wenn nein, warum nicht?
4. Wann wurde mit den Rückerstattungsmaßnahmen begonnen und was sind die Gründe für das bisherige schleppende Verfahren?
5 . Wie hoch ist jener Betrag, der den Unternehmen bereits rückerstattet worden ist? Können Sie eine detaillierte Aufteilung gemäß Frage lb angeben?
Wenn nein, warum nicht?
6. Ist es Ihnen möglich, eine genaue Aufteilung der Höhe nach der an die jeweiligen Unternehmen zu zahlenden Beträge anzugeben?
Wenn ja, bei wievielen Unternehmen liegt der Rückerstattungsbetrag
bis ÖS 10.000.000.-
zwischen ÖS 10.000.000 und ÖS 50.000.000.-
Wenn nein, warum nicht?
7. Wenn auch nach der BAO keine Verzinsung vorgesehen ist, werden Sie sich dafür einsetzen, daß den Unternehmern eine Entschädigung in der Höhe der Verzinsung ab dem Datum der zu Unrecht einbehaltenen Beträge zukommt?
Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie ergreifen?
Wenn nein, warum nicht? Würden Sie dies nicht als moralische Pflicht seitens der
Republik ansehen, zumal bereits vor dem 1. 1. 1994 Experteruneinungen auf eine
Rechtswidrigkeit verwiesen haben? Hinzu kommt verschärfend, daß dieses
Rückerstattungsverfahren mehr als schleppend abgewickelt wird.
8. Wieviel Bedienstete waren und werden ausschließlich für dieses Rückerstattungsverfahren abgestellt?
Können Sie eine Aufteilung getrennt nach Bundesländern vornehmen?
Wenn ja, wie schaut eine solche Aufteilung aus?
Wenn nein, warum nicht?
9. Wie hoch war die durchschnittliche Aktenerledigung pro Monat und pro Mitarbeiter, getrennt nach Bundesländern?
10. Bis zu welchem Termin sollen - Ihrer Meinung nach - alle zu Unrecht einbehaltenen Beiträge rückerstattet sein?
11. Können Sie sich vorstellen, daß Unternehmer eine Akonto - Zahlung bis zur endgültigen Erledigung erhalten?
Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie setzen?
Wenn nein. warum nicht?
12. Während für das Jahr 1995 eine butgetär Vorsorge getroffen wurde, wurde für 1996 und 1997 diesbezüglich budgetär nicht vorgesorgt.
Warum nicht?
13. Welche Garantie haben Sie, daß die Wirtschaftskammer Österreich die AHF-Beiträge
zur Gänze an den Bund rücküberweist, und somit das Budget in keiner Weise belastet wird, zumal seit mehr als einem Jahr erfolglose Gespräche mit der Wirtschaftskammer über eine komplette und rasche Rückverrechnung geführt werden.