852/J

 

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag.  Guggenberger

 

und Genossen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend Kühlschrankentsorgung

 

 

Durch die Verordnung über die Rücknahme von Kühlgeräten (BGBl. 408/1992) hat der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie die Pfandeinhebung für Kühlgeräte, die Rücknahmepflicht und ein flächendeckendes Entsorgungssystem auf der Grundlage des § 7 Abs. 2 Abfallwirtschaftsgesetz (BGBl. 325/1990) verordnet.  In dieser Verordnung fehlt jedoch eine Determinierung des Standes der Technik für die ordnungsgemäße Entsorgung der abgegebenen und gesammelten Altkühlgeräte.  Deswegen kommt es immer wieder vor, daß ungeeignete Verfahren und nicht dem modernsten Stand der Technik entsprechende Anlagen der Kühlschrankentsorgung auf den Markt angeboten werden.  Da Anlagen nach dem Stand der Technik relativ teuer sind, können schlechter ausgestattete Anlagen die Entsorgung jedenfalls billiger anbieten, so daß aus ökonomischen Gründen die ökologisch schlechtere Lösung gewählt wird.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1.       Wieviele mobile Anlagen zur Kiihlschrankentsorgung sind derzeit in Österreich tätig?

 

Wieviele davon sind genehmigt oder zugelassen?

 

2.   Wie erfolgt die Genehmigung von mobilen Anlagen?

 

3.       Wieviele stationäre Anlagen zur Entsorgung von Kühlschränken sind derzeit in Österreich tätig?

 

Wieviele davon sind genehmigt oder zugelassen?

 

4.       Wie erfolgt die Genehmigung von derartigen stationären Anlagen zur Kühlschrankentsorgung?

 

5.       Welche Mindestausstattung muß Ihrer Meinung nach eine Anlage zur Kühlschrankentsorgung aufweisen?

 

6.       Erfüllen alle in Österreich zugelassenen oder tätigen Anlagen diese Anforderungen?  Wenn nein, warum nicht?

 

Wenn nein, welche Maßnahmen werden Sie ergreifen?

 

7.       Ist es richtig, daß insbesondere in den westlichen Bundesländern mobile Anlagen aus der Bundesrepublik Deutschland die Kühlschrankentsorgung in Österreich mitübernehmen?

8.    Wie werden diese Anlagen genehmigt oder zugelassen?

 

9.    Entsprechen diese Anlagen dem Stand der Technik?

 

10.     Werden Sie den Stand der Technik für mobile und stationäre Anlagen zur

Kühlschrankentsorgung festlegen?

 

11.     Bis wann werden Sie eine entsprechende Verordnung vorlegen?