853/J

 

 

ANFRAGE

 

 

 

der Abgeordneten Mag.  Guggenberger

 

und Genossen

an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie betreffend Kühlschrankentsorgung

 

 

Durch die Verordnung aber die Rücknahme von Kühlgeräten (BGBl. 408/1992) hat der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie die Pfandeinhebung für Kühlgeräte, die Rücknahmtpflicht und ein flächendeckendes Entsorgungssystem auf der Grundlage des i 7 Abs. 2 Abfallwirtschaftsgesetz (BGBl. 325/1990) verordnet.  In dieser Verordnung fehlt jedoch eine Determinierung des Standes der Technik für die ordnungsgemäß Entsorgung der abgegebenen und gesammelten Altkühlgeräte.  Deswegen kommt es immer wieder vor, daß ungeeignete Verfahren und nicht dem modernsten Stand der Technik entsprechende Anlagen für die Kühlschrankentsorgung auf dem Markt angeboten werden.  Da Anlagen nach dem

Stand der T           relativ teuer sind, können schlechter ausgestattete Anlagen die Entsorgung

 

von Kühlschränken       n jedenfalls billiger anbieten, sodaß aus ökonomischen Gründen die

ökologisch schlechtere Lösung gewählt wird.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1.    Wieviele mobile Anlagen zur KÜHLSCHRANKENTSORGUNG sind derzeit in Österreich tätig?  Wieviele davon sind genehmigt oder zugelassen?

 

2.    Wie erfolgt die Genehmigung dieser MOBILEN Anlagen?

 

3.    Wieviele stationäre Anlagen zur Entsorgung von Kühlschränken sind derzeit in Österreich tätig?  Wieviele davon sind genehmigt oder zugelassen?

 

4.       Wie erfolgt die Genehmigung von derartigen stationären Anlagen zur Kühlschrankentsorgung?

5.       Welche Mindestausstattung muß Ihrer Meinung nach eine Anlage zur Kühlschrankentsorgung aufweisen?

6.       Erfüllen alle in Österreich zugelassenen oder tätigen Anlagen diese Anforderungen?  Wenn nein, warum nicht?

 

Wenn nein, welche Maßnahmen werden Sie ergreifen?

 

7.       Ist es richtig, daß insbesondere in den westlichen Bundesländern mobile Anlagen aus der Bundesrepublik Deutschland die Kühlschrankentsorgung in Österreich mitübernehmen?

g.     Wie w«&n diese Anlagen genehmigt oder zugelassen?

 

9.    Entsprechen diese Anlagen dem Stand der Technik.?

 

10.     Werden Sie den Stand der Technik für mobile und stationäre Anlagen zur Kühlschrankentsorgung festlegen?

 

11.   Bis wann @n Sie eine entsprechende Verordnung vorlegen?