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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Gisela Wurm, DDr.  Niederwieser, Mag.  Guggenberger, Brigitte Tegischer und Genossen

an den Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst betreffend die öffentliche Benutzung von Bundesgrund für das Projekt Volksgarten in Innsbruck

 

 

 

Seit einem einstimmigen Gemeinderatsbeschluß im Jahr 1985 versucht die Stadt Innsbruck mehr oder weniger intensiv, die dem Bund gehörenden Grünflächen zwischen der Jesuitenkirche, dem Akademischen Gymnasium und der Theologischen Fakultät, der Öffentlichkeit zugängig zu machen.  Seit ca. einem Jahr haben sich mehrere Kulturschaffende, allen voran Norbert Pleifer, einer der Besitzer des benachbarten Kulturzentrums Treibhaus und Politiker, wie z.B. SPÖ-Stadtrat Lothar Müller für die Idee eines Volksgarten eingesetzt.  Bei einem Hearing Ende Mai im Innsbrucker Gemeinderat zum Projekt Volksgarten, bei dem auch eine beantwortende Stellungnahme des Bundesministers für Wissenschaft, Verkehr und Kunst, Dr. Rudolf Scholten verlesen wurde, kamen von Gegnern des Projekts und hier vor allem seitens der Theologischen Fakultät und des Akademischen Gymnasiums Einwände, die auch den Eigentümer Bund und somit den Hausherrn Wissenschaftsminister betreffen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft,Verkehr und Kunst daher nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1 .      Unter einem kleinen Teil der für den Volksgarten vorgesehenen Grünfläche befindet sich die neue Bibliothek der Theologischen Fakultät.  Wie belastbar ist diese Dachfläche und darf sie von Menschen betreten werden?

 

2.       Wenn ja, wieviel Personen können sich darauf aufhalten und ab welchem Nutzungsgrad ist mit einer Beeinträchtigung der Grasnarbe zu rechnen?

 

3.    Es wird eingewendet, daß durch den Volksgarten, insbesondere bei kulturellen Abendveranstaltungen, der Forschungs- und Lehrbetrieb an der Theologischen Fakultät schwer gestört würde.  Wie hoch ist die Intensität des "Lehr- und Forschungsbetriebs" an der Theologischen Fakultät im allgemeinen?

3a.     Wieviel Publikationen pro Wissenschaftlicher werden im Jahr veröffentlicht und wieviel Lehrveranstaltungen mit wieviel Lehrenden werden abgehalten?

 

3b.     Ist die Forschungsleistung bzw. die Lehrintensität der Theologischen Fakultät in Innsbruck stärker oder geringer, als z.B. die der Medizinischen oder Naturwissen­schaftlichen Fakultäten?

4.    Wie hoch ist die Forschungs- und Lehrintensität in den Sommermonaten und hier vor allem am späten Nachmittag und am Abend im Vergleich zu Herbst und Winter und im Vergleich zu anderen Fak -ultäten?

5.    Ist das Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst auch Hausherr der Grünflächen vor dem Akademischen Gymnasium und gibt es einen Vertrag zwischen dem Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst und dem Akademischen Gymnasium über die Nutzung dieser Flächen?

6.    Wenn ja, kann dieser Vertrag gelöst, bzw. um die Möglichkeit einer öffentlichen Benutzung erweitert werden?

7.    Welche Bedingungen müßten nach Ansicht des zuständigen Bundesministers erfüllt werden, um ein Miteinander von Volksgarten und den Nutzern der Bundesgründe zu ermöglichen?

8.    Kann ein Haftungsvertrag zwischen der Stadt Innsbruck und dem Bund in der Weise abgeschlossen werden, daß die jetzigen Nutzer keine Haftung für den Volksgarten übernehmen müßten und daß eventuelle Schäden ersetzt werden?